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Ist die deutsche Justiz so?

Ist die deutsche Justiz so? In den Salzburger Nachrichten lesen wie:
„Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. Grosz war eigenen Angaben zufolge nicht davon ausgegangen, bereits im bayerischen Deggendorf freigesprochen zu werden. „Namhafte Juristen in ganz Deutschland haben mir zu verstehen gegeben, dass sich kein Richter auf Amtsgerichtsebene traut, gegen die Interessen Söders zu judizieren“, hatte Grosz im Vorfeld erklärt. „Daher werden wir den gesamten Instanzenweg beschreiten.“ Er rechne weiter mit einem Freispruch, so Grosz.“
Ich bin ja gespannt, wie es weiter geht. Söder ist ja ein Mann, der kein Blatt vor den Mund nimmt. Wird sich vielleicht ein Gericht finden, das sich an das Sprichwort hält: „Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.“?
Was mich wundert, ist die Tatsache, dass Söder anscheinend so empfindlich ist.

 

Nun kommt die Wahrheit auf

Was gab es nicht für einen Streit über die Unabhängigkeit der Justiz in Polen und Ungarn!
Aber dass unser höchstes Gericht von den politischen Gremien gewählt wird und daher kaum als unabhängig gelten kann – darüber wurde nicht geredet.
Aber nun auf einmal kommt Hektik auf. Man befürchtet, dass ein legal gewählter Kanzler das Bundesverfassungsgericht „kapern“ könnte.
Man sieht daran, wie politisch das Bundesverfassungsgericht ist.
Spannend wird nun, wie der „Schutz“ des höchsten Gerichts vor der AfD aussehen soll. Es wird wohl kaum soweit kommen, dass sich die Richter des Verfassungsgerichts selbst ihren Nachwuchs aussuchen dürfen. Auch wird die Richterschaft insgesamt wohl kaum als Wahlgremium zugelassen werden. Man will ja das Gericht „in der Hand behalten“, aber ohne AfD.

Fall Ofarim: Stellen Sie sich das mal vor

Gott sei Dank ist nun die Wahrheit ans Licht gekommen. Stellen wir uns aber mal vor, es hätte keine Kameraaufnahmen gegeben und es hätte Aussage gegen Aussage gestanden. Was wäre dann wohl passiert? Dann wäre wohl der Hotelangestellte verurteilt worden. So ist das halt leider meistens vor Gericht.
Allerdings kann es ausnahmsweise auch mal anders laufen: Nehmen wir einmal an, ein Richter hätte in einem Strafverfahren gegen den Hotelangestellten aus irgendeinem Grund Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ofarims geäußert. Wie wären dann die Medien über den armen Mann her gefallen und hätten ihn als Antisemiten beschimpft. Da braucht ein Richter schon ein starkes Rückgrat, um das ertragen zu können.

Ich erinnere mich an einen spektakulären Fall, in dem ein prominenter Politiker ausgesagt hatte und es um dessen Glaubwürdigkeit ging. Da machte es sich der Richter einfach und sagte: „Der Zeuge muss wissen, was er auf seinen Eid nimmt. Und ich muss dann wissen, wie ich entscheiden muss.“ Er wollte damit sagen, dass er trotz aller Zweifel einer eidlichen Aussage einer prominenten Person trotzdem dieser Aussage folgen würde.

Noch eine Bemerkung zum Fall Ofarim: Auf einmal melden sich in den Medien Prominente, um ihren Abscheu über die Tat zu äußern: z.B. Susan Sideropoulos oder Oliver Pocher. Was sollen solche Meldungen über solche Selbstverständlichkeiten? Anscheinend wird der Fall von Prominenten benutzt, um wieder mal in die Medien zu kommen.

 

Tonaufnahmen im Gericht sind dringend notwendig

Die Bundesregierung legte Ende August den Gesetzentwurf zur digitalen Ton-und Videoaufzeichnung im Gericht vor: das sogenannte Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG). Und da gibt es nun – wie üblich – einen erbitterten Streit. Ich verstehe das nicht.
Vielleicht beleuchtet ein Scherz die Situation am besten: Die frühere Justizministerin Dr. Weichner war während ihrer Tätigkeit bei der Justiz als Berichterstatterin in einem komplizierten Prozess tätig. Nach der Verurteilung des Angeklagten traf sie auf dem Gang mit dem Verteidiger zusammen. Der sagte: „Mein Beileid! In Ihrer Haut möchte ich nicht stecken, wenn Sie das Urteil begründen müssen.“ Darauf erwiderte sie scherzhaft: „Keine Sorge: Das machen wir alles über das Tatsächliche.“  Sie wollte damit sagen, dass die Unsicherheiten, die der Verteidiger sah, durch die Art der Darstellung im Urteil unter den Tisch gekehrt werden. Eine solche Gefahr besteht natürlich, denn das Gericht möchte ja sein Urteil möglichst revisionssicher machen.
Erschreckend war für mich früher einmal das Ergebnis einer Umfrage unter Anwälten, ob die Gerichte den Sachverhalt richtig erfasst hätten. Damals stimmte nur die Hälfte der Anwälte zu. Wenn auch die Umfrage ein halbes Jahrhundert alt ist, so wird sicher auch heute von vielen Anwälten die Erfassung des Tatbestands bemängelt.
Ich sehe kein Problem bei Tonaufnahmen: Die meisten Zeugen gehen sowieso davon aus, dass ihre Aussagen so aufgezeichnet werden.
Die Angst, dass solche Protokolle „durchgestochen“ werden, sehe ich nicht. Wenn Zeugen Angst vor der Veröffentlichung ihrer Aussagen haben, so besteht diese Angst sowieso, gleichgültig, ob ein Protokoll veröffentlicht wird oder ob ein Journalist aus der Sitzung berichtet.
Ich bin übrigens sowieso nicht dafür, dass aus den Tonaufnahmen Protokolle gefertigt werden. Das wäre ein enormer Arbeitsaufwand. Die Tonaufnahmen als solche sollten genügen, um eventuelle Fehler in den Urteilen aufzudecken:
Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Eine Zeugin sagte, sie erkenne den Angeklagten ziemlich sicher wieder“. Im Urteil aber steht, die Zeugin habe den Angeklagten wieder erkannt, dann könnte der Verteidiger seine Revision auch darauf stützen. Nach der derzeitigen Rechtslage geht das nicht.
Oder ein Fall aus der Praxis: Es macht einen Unterschied, ob ein Gericht das Ergebnis eines Gutachtens mit 99,75 % Wahrscheinlichkeit so auch wieder gibt oder von „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ spricht, denn bei einer Sicherheit von 99,75% kämen von 10.000 Menschen 25 als Täter in Betracht.

Weil hier also eine Sicherheitslücke besteht, muss die Presse aushelfen. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Richter sich beim Vorsitzenden des zuständigen Senats am BGH darüber beschwerte, dass „sein“ Urteil aus fadenscheinigen Gründen aufgehoben worden sei. Darauf erwiderte der Vorsitzenden: „Sie hatten eine so schlechte Presse, dass wir fanden, es solle noch mal eine andere Kammer darüber entscheiden.“
Wenn also die Presse aushelfen muss, um ein Fehlurteil zu verhindern, dann sieht man, wie notwendig es ist, von vornherein für eine sichere Tatbestandserfassung zu sorgen.

 

Meine kuriosesten Fälle

In meinem früheren Leben war ich ja einmal Staatsanwalt. Klingt toll, ist aber nur ein Anfängerjob bei der bayerischen Justiz. Als ich dann zum Amtsrichter ernannt wurde, fragte eine Nachbarin meine Mutter, was ich denn angestellt hätte, weil ich degradiert worden sei.
Bei der Staatsanwaltschaft fängt man ganz bescheiden im Verkehrsreferat an. Drei nette Fälle sind mir da in Erinnerung geblieben. Ein junger Mann hatte einen Unfall verschuldet und gab die Ursache ehrlich an: Es war eine Frau auf dem Gehsteig, die seine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch genommen hatte. Er meinte dazu: „Sie hätten die Frau mal sehen sollen, dann würden Sie mir mildernde Umstände zubilligen.“

In einem anderen Fall kam die Polizei an einen Unfallort, bei dem ein Fahrer eines Mercedes-Cabrios an einen Baum gefahren war. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer nicht mehr im Auto war. Und einer sagte: „Der wird betrunken gewesen sein und ist deshalb abgehauen.“
Darauf ertönte eine Stimme aus dem Baum: „Nein, der ist weder betrunken noch abgehauen, sondern hängt hier oben im Baum.“ Dorthin ist er durch die Wucht des Unfalls katapultiert worden. Er war kaum verletzt und musste von der Feuerwehr geborgen werden.

Ein dramatischer Unfall ereignete sich auf der alten Mangfallbrücke. Ein Autofahrer war in das Geländer gefahren. Die obere Geländerstange hatte sich zwischen Fahrer und Beifahrerin durch das Auto gebohrt und sich mitsamt dem Auto nach außen neben die Straße gebogen. Das Auto hing so frei in der Luft 62 m über dem Tal. Die Insassen durften sich nicht rühren, weil höchste Absturzgefahr bestand. Schließlich wurden sie von der Feuerwehr gerettet.

„Als ich im Gefängnis war…“

Der Vater eines Freundes pflegte gern einzuflechten: „Damals, als ich im Gefängnis war…“ Und er berichtete, dass er aus den Reaktionen seiner Gesprächspartner auf deren Charakter schließen konnte. Übrigens war er im Gefängnis, weil er in sein eigenes Haus eingebrochen war. Wie kann das sein?
Damals nach Kriegsende hatte sich die britische Kommandantur der Besatzungsmacht in seinem Haus einquartiert, und als er Wertvolles aus seinem Besitz sichern wollte, ist er erwischt und eingesperrt worden.

Noch eine Anekdote zum Thema Haft. Als ich am Chiemsee auf einem Dampfersteg auf das Schiff wartete, sprach ein Mann einen anderen an und fragte:
„Sind Sie nicht der …“
„Ja, der bin ich.“
„Sie sind ja kaum wieder zu erkennen: so schlank und braun gebrannt, wie Sie sind.“
„Ja, war gerade hier wegen Trunkenheit am Steuer inhaftiert und habe ein halbes Jahr lang im Moor gearbeitet. Das war gesund und hat mir gut getan – in jeder Beziehung.“

So verschieden sind Amis und Deutsche – Beweis: der Penis des Präsidenten

Trump steht nun vor Gericht und da wird ein großer Unterschied zwischen Deutschland und den USA deutlich:
Nehmen wir an, Scholz würde von einem Pornostar beschuldigt, mit ihr eine Affäre gehabt zu haben, als seine Frau sein Kind gebar. Wenn Scholz dann wegen eines Verstoßes gegen das Wahlgesetz angeklagt würde, so würde es gar nicht um dieses Delikt gehen, sondern man würde sich schrecklich aufregen über diese „Sauerei“. Der deutsche Gutmensch neigt zu Vorverurteilungen.
Anders ist es in den USA: Da spielt das Thema „Sauerei“ praktisch keine Rolle, sondern die Tatsache des Prozesses. Sehr viele Anhänger Trumps sehen darin ein „abgekartetes Spiel“ des politischen Gegners mit dem Ziel, Trump fertig zu machen. Sie demonstrieren so heftig, dass die Polizei Tausende an Beamten abgestellt hat, um Ausschreitungen zu vermeiden.
Es ist kaum anzunehmen, dass  bei uns solche Massen von Demonstranten in der Justiz ein politisches Kampfmittel sehen würden.
Schließlich würde ein so angeklagter Politiker bei uns niemals die Justiz in so unflätiger Weise beschimpfen, wie Trump es gerade tut. Er legt damit die Axt an eine der Säulen der Demokratie.
Da zeigt sich, was es für Folgen hat, wenn die Justiz so politisiert wird wie in den USA: Trump hat ja durch seine Richterernennungen die Justiz fest in die Hand genommen:
https://www.nzz.ch/international/usa-mit-seinen-ernennungen-praegt-trump-die-justiz-fuer-jahrzehnte-ld.1566519
Da kann er natürlich gar nicht verstehen, dass diese Justiz etwas gegen ihn unternimmt. Und seine Anhänger verstehen das auch nicht. Sie unterstützen ihn daher mit vielen Millionen. Wie viel Geld würde Scholz in einem solchen Fall wohl bekommen?

Lachen würde ja die ganze Welt, wenn der Prozess den Verlauf nehmen würde, der sich vielleicht abzeichnet:
Trump behauptet ja, der Pornostar habe die Affäre nur erfunden, um ihm zu schaden, und er habe den Pornostar nur deshalb bezahlt, um diesen Schaden abzuwenden. Nun behauptet der Pornostar allerdings zum Beweis seiner Behauptungen, Trump habe einen ungewöhnlichen, nämlich pilzförmigen Penis. Wird nun Trump seinen Penis vor Gericht vorzeigen müssen?

Özdemirs trauriges Zeichen

Özdemir will das Containern straflos lassen. So weit – so gut. Wir leben in einer Zeit, in der wir uns das Wegwerfen von noch brauchbaren Lebensmitteln immer weniger leisten können. Deshalb ist es unverständlich, wenn sich Konzerne gegen das Containern wehren, anstatt dazu einzuladen.

Was aber das Schlimme an Özdemirs Vorschlag ist, ist die Tatsache, dass er die Justiz in einem traurigen Licht erscheinen lässt: Da drehen Gerichte kunstvolle juristische Pirouetten über die Frage, ob weg geworfene Lebensmittel herrenlos sind, also mit genommen werden dürfen, während die Justiz andererseits keine Zeit hat, sich rechtzeitig mit Mördern zu befassen. so dass diese frei gelassen werden.
Verdammt nochmal: Warum stellt man Verfahren mit solchen Lappalien nicht kurzerhand einfach von vornherein ein? Dann hätte Özdemir nicht tätig werden müssen und es hätte keiner Gesetzesänderung bedurft.

Ehrlich gesagt bin ich als Jurist schon irrtümlich straffällig geworden: Ich habe schon mal Stühle, die im Rahmen einer Sperrmüllentsorgung am Straßenrand standen, mitgenommen, um sie als Gartenstühle zu renovieren. Ich hielt sie für herrenlos, weil sie offensichtlich weggeworfen worden waren. Aber spitzfindige Juristen haben mich zwar eines nicht Besseren, aber eines anderen belehrt.

Lächerliche Justiz – Last Generation



Die Justiz macht sich mehr und mehr lächerlich: Gerade sehen wir das bei der Bestrafung der Aktionen von Klimaaktivisten der „Last Generation“: Da werden Geldstrafen verhängt gegen Mitglieder einer Organisation, die mit Millionen unterstützt wird:
https://www.nzz.ch/international/klimaaktivisten-mit-neuer-strategie-und-millionenspenden-ld.1711046
Da können die Verurteilten doch bloß lachen. Wenn die Sponsoren einen nachhaltigen Effekt erzielen wollen, zahlen sie nicht nur die Geldstrafen, sondern schenken den Aktivisten noch den gleichen Betrag als Prämie.

Mit Ruhm bekleckert hat sich die Justiz auch nicht gerade bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Kirche. Sie hat diese Arbeit weitgehend der Kirche selbst überlassen, also den Bock zum Gärtner gemacht.

Und nun müsste eigentlich der Gesundheitsminister vor den Kadi gebracht werden: Wir haben ein Gesundheitssystem, das auf den jetzigen Gesundheitsminister zurück geht und das der Geldgier Tür und Tor geöffnet hat. Das hat dazu geführt, dass auf der einen Seite oft lukrative, aber überflüssige Operationen durchgeführt werden, aber andererseits nicht rentable Abteilungen geschlossen werden. So gibt es immer weniger Kinderkliniken und auch immer mehr Betten in den Notfallabteilungen wurden abgeschafft. Daher müssen immer öfter Menschen sterben. Obwohl ich schon im Jahr 2018 auf diese unerhörte Situation hingewiesen habe, die natürlich dem Gesundheitsminister nicht verborgen geblieben ist, hat man bisher nichts getan, um die Missstände abzustellen. Wenn ich Vater eines Kindes wäre, das Opfer dieses Systems geworden ist, würde ich Anzeige erstatten. Und wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich da hinein stochern. Aber das macht halt Arbeit.

 

Das darf doch nicht wahr sein! Der Bankrott des Rechtsstaats

Lesen Sie hier.

Offenbar bin ich ein Einzelkämpfer, denn sonst kümmert sich keiner wirklich darum:

In Hessen wurden gerade 6 Schwerverbrecher frei gelassen, weil man ihnen nicht rechtzeitig den Prozess machen konnte. In den letzten Jahren kamen 300 Verbrecher auf diese Weise frei. Viele Mörder freuten sich über ihre Freilassung. Eigentlich dürfte es so etwas nicht geben. Stattdessen mehren sich aber solche Fälle. Unser Rechtsstaat ist bankrott. Die Richterschaft äußert sich scheinheilig: Man habe zu wenig Personal. So ein hanebüchener Unsinn. Auch mit wenig Personal muss man das Wichtigste (also Haftsachen) zuerst erledigen.
Nehmen wir an, die Ärzte würden so arbeiten wie die Richter, dann würden jedes Jahr etwa 50 Menschen im Krankenhaus sterben, weil zu wenig Ärzte zur Verfügung stehen. Nicht auszudenken, welche Empörung das auslösen würde.
Anders ist es bei den Richtern: Jahr für Jahr kommen etwa 50 Verbrecher frei, weil die Richter keine Zeit hatten, sich rechtzeitig um sie zu kümmern. Und dann bekommen wir zu hören, schuld sei der Richtermangel. Unglaublich: das wird als Entschuldigung akzeptiert. Stattdessen müssten die Justizminister dienstaufsichtlich einschreiten. Und wenn die Minister alle nichts tun, dann müssten sie eben entlassen werden, sonst funktioniert der Rechtsstaat nicht.
Es darf einfach nicht sein, dass ein Mörder freikommt, weil die Richter sich akribisch mit läppischem Kram befassen, wie mit der Frage, ob Containern Diebstahl ist, anstatt sich einem Mordprozess zu widmen. Das wäre etwa so, als wenn die Ärzte im Krankenhaus wegen Hämorrhoiden-Operationen keine Zeit für die Intensivstation hätten.
Nehmen wir einmal an, ein frei gelassener Mörder würde wieder einen Menschen umbringen: Müssten dann nicht die verantwortlichen Richter bestraft werden? Und ist das dann nur fahrlässige Tötung oder Totschlag mit bedingtem Vorsatz? Das werden wir wohl kaum erleben, erst recht nicht, dass ein Justizminister verurteilt wird, weil er nicht dienstaufsichtlich eingeschritten ist.
Wie frustrierend muss es für die Polizei sein, wenn ein Mörder, den sie mit großem Aufwand endlich verhaftet hatte, von einem Gericht freigelassen wird, weil man keine Zeit aufbrachte, sich rechtzeitig um den Fall zu kümmern.
Anne Will, Maybritt Illner &Co: Ist Ihnen das Thema ein zu heißes Eisen oder warum befassen Sie sich nicht damit?