Beschneidung und Kinderschutz

Die Welt schreibt zum Entwurf des Beschneidungsgesetzes
„Zustimmung kommt auch vom Deutschen Kinderschutzbund – dieser lobt, dass das Einspruchsrecht der Kinder gestärkt werde. «Wir begrüßen, dass Beschneidung nicht strafrechtlich verfolgt wird. Eine Verfolgung würde die Kinder weiter belasten», sagte Präsident Heinz Hilgers.“
Ich frage mich, wie sich ein Verband „Kinderschutzbund“ nennen darf, wenn er solchen Verstümmelungen von Kindern nicht entgegen tritt.
Wenn der Kinderschutzbund die Stärkung des Einspruchsrechts der Kinder begrüßt, so frage ich ihn, wie es denn aussieht, wenn Babys Einspruch erheben: Genügt da vielleicht Geschrei?
Und noch eine Frage an Herrn Hilgers: Warum brauchen wir das Gesetz? Wenn die bisherige Rechtslage bestehen bleibt, kann jeder sich bei Eintritt der Volljährigkeit beschneiden lassen. Warum kann man nicht so lange warten?

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