Ich darf in meinem Haus keine Telefonglocke haben, die lauter ist als 40 Dezibel. So bestimmt es eine EU-Verordnung. Aber auf öffentlichen Plätzen darf Lärm gemacht werden, der an Körperverletzung grenzt.
https://autorenseite.wordpress.com/2014/03/29/bleibt-laermkontrolle-18084176/
Und gerade lese ich wieder über ein Konzert:
Es empfiehlt sich, bei einem Konzert von Rudy Rotta die Kaffeetassen aus dem Regal zu räumen und an der Abendkasse Ohrstöpsel für die Gäste parat zu halten. Das weiß das Veranstaltungsteam im Magazin 4 aus Erfahrung.
http://www.suedost-news.de/region+lokal/landkreis-berchtesgadener-land/bad-reichenhall_artikel,-Wuchtiger-Bluesrock-aus-Italien-_arid,133533.html
Warum tut keiner was gegen Lärm, der Körperverletzung ist, weil er das Gehör schädigt?