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Muss die CSU umgetauft werden?

Was das „C“ anbetrifft, so hat sich die frühere Kanzlerin schon vorstellen können, dass es ausgetauscht werden sollte, wenn die Mehrheit des Volkes nicht mehr christlich sei. Nun hören wir allerdings von Merz: Das christliche Menschenbild soll nach dem Willen der CDU-Programm- und Grundsatzkommission auch weiter Grundlage der Partei bleiben.
Was allerdings das „S“ im Namen der CSU anbetrifft, so sollte es doch eher durch ein „A“ (asozial) ersetzt werden. Bei der bayerischen Grundsteuerreform zeigt sich wieder, dass die CSU ähnlich wie die FDP eine Reichtumsförderungspartei ist:

Früher war es ja so, dass die Grundsteuer gerecht nach dem Wert von Haus und Grundstück bemessen wurde. Allerdings sind die alten Einheitswerte durch unterschiedliche Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt aus dem Ruder gelaufen und daher vom Verfassungsgericht beanstandet worden. So weit, so gut.

Was aber nun Bayern mit seinem neuen Grundsteuergesetz macht, ist ein Austausch alter Ungerechtigkeiten durch neue Verfassungswidrigkeiten.  Ich demonstriere das mal an meiner Situation:
Ich wollte mir 600 qm Baugrund kaufen. Die Verkäuferin bestand aber darauf, dass ich weitere 600 qm aus einem anderen ihr gehörenden Grundstück dazu nehme, mit denen sie nichts mehr anfangen konnte. Ich wollte das steile „Unland“ auch nicht haben, musste es dann aber quasi als geschenkt hinzu nehmen. Dadurch war der Gesamtkaufpreis für mein 1200 qm großes Grundstück nahe beim üblichen Preis von 600 qm und die Grundsteuer war natürlich auch entsprechend niedrig.
Nun aber soll alles über einen Kamm geschoren werden.  Es wird nicht unterschieden zwischen billigen und teuren Grundstücken.
Aber es kommt noch schlimmer: Ich habe mir ein schlichtes Holzhaus gebaut. Das wird nach dem neuen Gesetz entsprechend der Wohnfläche genau so bewertet wie eine energieautarke Luxusvilla mit Schwimmbad.
Da unsere Gemeinde sich an die Versprechungen der Politiker halten will, soll bei uns das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht steigen. Das bedeutet also, dass bei der neuen Pauschalbesteuerung die Besitzer teurer Immobilien stark entlastet werden und dass die kleinen Häuslebesitzer dafür zahlen müssen.

Wer kann nur auf so eine Idee kommen? Söder! Hoffentlich nehmen sich die Medien vor der Landtagswahl dieses Themas an, damit er die gerechte Strafe erhält. Vorläufig schweigen sie ja noch. Wieso eigentlich? Verschwörungstheoretiker wissen natürlich eine Antwort.

Die Unfähigkeit der Parlamente

Gerade hat Bayern ein verfassungswidriges neues Grundsteuergesetz erlassen:
https://autorenseite.wordpress.com/2023/03/14/wahl-in-bayern-wann-platzt-soeders-bombe/
Und nun hat der Bundestag eine Wahlrechtsreform verabschiedet, bei der jetzt schon CSU und Linke ankündigen, vor das Verfassungsgericht gehen zu wollen. Ich will dazu hier keine rechtliche Bewertung abgeben. Das sei anderen überlassen. Was ich aber traurig finde, ist die Tatsache, dass ein Parlament nicht in der Lage ist, sich auf ein Gesetz zu einigen, dass keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Das liegt daran, dass jede Partei ihr „eigenes Süppchen kocht“.
Eigentlich sollte ja die Verfassung quasi ein heiliges Buch sein, das ein so hohes Ansehen genießt, dass niemand etwas tut, was nur entfernt in den Ruch einer Verfassungsverletzung gerät.
Kein anständiger Mensch würde etwas tun, was ihm vielleicht als Betrug ausgelegt werden könnte. Warum legen die Politiker bei ihrem Handeln weniger strenge Maßstäbe an und verstoßen dauernd gegen das Grundgesetz?
https://autorenseite.wordpress.com/demokratie-kaputt/
Wie kaputt muss eine Demokratie sein, wenn nach dem neuen Recht ein Kandidat mit den meisten Stimmen nicht in den Bundestag einziehen darf?

Wahl in Bayern: Wann platzt Söders Bombe?

Im Oktober ist Wahl in Bayern. Noch ist alles ruhig, aber das kann sich schnell ändern, wenn die ersten Grundsteuerbescheide nach dem neuen Recht hinaus gehen. Da wird es ein lautes Geschrei derer geben, die auf einmal viel mehr zahlen müssen. Und diese Leute werden die Politiker an ihr Versprechen erinnern, dass das neue Gesetz nicht zu einer Grundsteuererhöhung führen sollte, was aber insofern ein Missverständnis ist, weil das nur das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleich bleiben sollte, nicht aber die individuelle Steuerbelastung.

Die Grundsteuerreform in Bayern ist: verfassungswidrig!
Wir hatten bisher alte Grundstückseinheitswerte, die mit Akribie festgestellt wurden: Man hat dann den ermittelten Wert auf das Jahr 1964 zurück gerechnet. Ich verstehe nicht, warum man die alten Werte nicht ganz einfach auf die heutige Zeit hoch gerechnet hat. Man hat ja überall Statistiken über die Entwicklung der Immobilienwerte, so dass dies ohne weiteres möglich gewesen wäre, ohne dass man die Bürger zur Abgabe einer unverständlichen Erklärung genötigt hätte. Auf diese Weise hätte man jedenfalls eine individuelle Wertfeststellung erreicht. So aber hat man ein Verfahren gewählt, das praktisch auf ein Subventionsprogramm für die Steuerberater hinausläuft.
Wenn ich das bayerische System mit dem Äquivalenzwert richtig verstanden habe, wird alles „über einen Kamm geschoren“. Das ist etwa so ähnlich, als würde man Autos nicht nach Hubraum, sondern nach der Zahl der Sitze bewerten.
Nun sind freilich die Werte von Grundstücken und Häusern völlig unterschiedlich. Es kann doch nicht sein, dass der Besitzer einer Bruchbude auf einem schlechten Grundstück nach dem selben Maßstab bewertet wird, wie ein anderer mit einer energieautarken aussichtsreichen Luxusvilla mit Schwimmbad. Die Bewertung findet nämlich nach dem neuen Gesetz ganz einfach nicht mehr nach Werten statt, sondern nach Quadratmetern von Grundstück und Wohnfläche.
Weil aber das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht erhöht werden soll, verschiebt sich die Belastung der Grundeigentümer. Die Besitzer billiger Immobilien werden stärker belastet und die Eigentümer von Luxusvillen werden entlastet, denn eine Bruchbude mit großer Wohnfläche auf einem schlechten großen Grundstück, wird stärker besteuert als eine Luxusvilla mit kleinerer Wohnfläche auf einem kleineren aussichtsreichen Grundstück, obwohl diese vielleicht einen vielfachen Wert hat.
Die Ungerechtigkeiten des alten Rechts, die vom Verfassungsgericht beanstandet wurden, wurden also durch neue ersetzt. Das wird das Verfassungsgericht kaum hinnehmen. Und im Volk wird es Beunruhigung geben, wenn das Volk erst merkt, was man ihm da eingebrockt hat. Das wird der CSU mit Sicherheit bei der Wahl schaden.

Hilfe: Wo bleibt der Impf-O-Mat?

Mir scheint, dass der Überblick der Bürger und auch der Politiker über die Wirksamkeit der Corona-Regeln verloren ist:
Wieso ist es verfassungsgemäß, wenn Ungeimpfte nicht mehr mit FFP2-Maslen in Geschäfte dürfen?
FFP2-Masken bieten einen 94%-igen Schutz, wie ich selbst auch schon beim Wunder von ALDI festgestellt habe. Das Max-Planck-Institut hat gerade heraus gefunden: “ Wenn sich ein infizierter und ein gesunder ungeimpfter Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liegt die Ansteckungsgefahr demnach auch nach 20 Minuten nur bei 0,1 Prozent.“ Es ist also reine Schikane, was man mit den Ungeimpften macht.
Die Masken sind nämlich besser als die Impfung, denn diese bietet nur einen etwa 90%-igen Schutz.

Deshalb sollte einmal in einer Übersicht die Zuverlässigkeit der Schutzwirkung bei den einzelnen Vorsorgemöglichkeiten in Prozentzahlen angegeben werden:

Impfung bzw. Boostern: …% (aufgegliedert in Wirkung nach de einzelnen Monaten danach)
Verschiedene PCR- Tests: ,,,%
FFP2-Masken: …%
Quarantäne: …% (nach Dauer)
Lockdown: …% (nach Dauer)
Welchen Schutz bieten die verschiedenen Vakzine: …%

Für mehr Klarheit würde auch sorgen, wenn man nicht von Inzidenz sprechen würde, sondern ganz schlicht die Ansteckungsgefahr in Prozenten angeben würde und sie den Prozentzahlen von schweren Nebenwirkungen gegenüber stellen würde, damit jeder Ungeimpfte das Risiko der Nichtimpfung klarer sieht.

Erst wenn man hier durch eine klare Zusammenstellung einen Überblick hat, kann man sagen, welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen.
Nicht zulässig dürfte das sein, was man derzeit macht: nämlich Geimpfte, die möglicherweise durch FFP2-Masken ausreichend geschützt sind, allein deshalb vom Besuch von Gastronomie und Läden auszuschließen, damit sie unter einen Impfdruck gestellt werden.
Übrigens hat Bayern sehr viele Lokale, die groß genug sind, um einem starken Fremdenverkehr gewachsen zu sein. Dort verlieren sich jetzt die wenigen Gäste geradezu in den vielen und großen Räumlichkeiten. Es ist nicht einzusehen, weshalb man da geimpft sein muss, um weit entfernt vom nächsten Gast essen zu dürfen.

 

Schäbiges Deutschland

Deutschland wird immer schäbiger. Die letzte Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen belief sich auf sage und schreibe 3 (!)Euro. Dabei müssten allein schon als Inflationsausgleich 18 Euro zusätzlich bezahlt werden. Wie kann man in einem so reichen Land wie Deutschland so schäbig sein? Nicht zu Unrecht sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Regelsätze werden willkürlich und unsachgemäß berechnet und decken bei weitem nicht das soziokulturelle Existenzminimum.”
Das Ganze ist nicht nur ein moralisches Problem, sondern auch ein verfassungsrechtliches. Nach dem Grundgesetz steht den Bürgern eine Leistung in Höhe des Existenzminimums zu. Aber was interessiert das die Bundesregierung? Sie setzt sich laufend über die Verfassung hinweg:
https://autorenseite.wordpress.com/demokratie-kaputt/
Die schlimmste Watschen erteilte unser höchstes Gericht der Regierung schon früher einmal, als diese den Bürgern nicht einmal das Existenzminimum gönnte. Nun ist es offenbar wieder so weit: Ein Gutachten wirft der Regierung ein verfassungswidriges Verhalten vor, weil die Hartz-IV-Erhöhung zu niedrig ausgefallen ist:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hartz-vier-erhoehung-verfassungswidrig-gutachten-100.html
Was mir nicht in den Kopf will, ist dies: Warum laviert die Regierung immer an der Grenze des Grundgesetzes? Gebietet nicht die Achtung vor der Verfassung, dass man einen gebührenden Abstand von deren Regeln einhält?

Die Schäbigkeitswelle in Deutschland hat nun offenbar auch Fußballvereine erfasst. Sogar der reiche FC Bayern, der Millionengehälter an seine Spieler zahlt, soll den Jugendtrainern nicht einmal den Mindestlohn gegönnt haben. Wenn das Volk solidarisch wäre, würde es zur Strafe einmal einem Fußballspiel fernbleiben. Dann würden solche Praktiken niemals ins Auge gefasst.

 

So nicht, Herr Söder!

Söders Rede erinnerte mich an diesen wahren Witz:

Ein Vater stellt entsetzt fest, dass die Versetzung seines Sohnes gefährdet ist, und so setzt er sich hin und schreibt den nächsten Hausaufsatz für ihn. Aber auch er bekommt eine schlechte Note und der Lehrer hat folgende Bemerkung dazu geschrieben:
„Die Hohlheit der Phrasen konnte über den mangelnden Inhalt nicht hinweg täuschen.“

Die mit hohlen Schlagwörtern gespickte Rede Söders lässt sich wie folgt zusammenfassen: Wir, die Bürgerlichen kämpfen gegen die Gefahr von links.
Schon Laschet besaß die Dreistigkeit, die „Mitte“ für seine Partei zu beanspruchen:
https://autorenseite.wordpress.com/2021/09/08/zitat-zum-thema-politik-laschet-und-die-mitte/
Und nun suggeriert Söder ergänzend: Wir sind die Bürgerlichen, also die Guten.

Da muss ich doch mal konkret werden:
> Was meinen Sie wohl, Herr Söder, was die allein erziehende Friseuse dazu sagt, die nachts noch als Bedienung arbeiten muss, um über die Runden zu kommen?
> Und was sagt die 80-jährige Rentnerin dazu, die trotz Kniebeschwerden ab 4 Uhr morgens Zeitungen austragen muss?
> Sie haben vielen Menschen ihre Würde genommen, indem sie sie an den Bettelstab gebracht haben: So etwas gab es noch nie, dass die Menschen von ihrer Hände Arbeit nicht leben konnten.  Sie haben die „Aufstocker“ erfunden, die beim Staat um ein zusätzliches Almosen zum kargen Lohn betteln müssen.
> Auch immer mehr Mieter müssen durch Ihre Wohnungspolitik von weniger leben als vom Existenzminimum. Erinnern Sie sich noch an den Verkauf der GWB, der Sie die absolute Mehrheit im Landtag gekostet hat? Lieber nicht!
> À propos Existenzminimum: Das Beschämendste an Ihrer Partei ist, dass bettelarme Bürger ihr Existenzminimum erst vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten mussten. Haben Sie denn kein christliches Herz für die Allerärmsten?
> Ist Ihnen eigentlich nicht bewusst, dass Sie die eigentliche Gefahr für die Demokratie sind? Sie sind eine verfassungswidrige Partei, wie nicht nur die obige Watschen vom BVerfG zeigt.
> Passt es in Ihren Begriff von „Bürgerlichkeit“, dass die Reichen immer reicher werden und die Armen immer ärmer?
> Die Kinderarmut steigt und die Tafelbesucher werden mehr. Zählen die nicht such zu den Bürgerlichen?
> Seien Sie mal ehrlich: Glauben Sie wirklich, dass  der „Merkelismus“ bürgerlich ist?

Ist es da ein Wunder, dass mit Abstand die meisten Bürger bei einer Befragung angaben, sie wünschten sich eine Regierung ohne Union?
Wenn Sie die Entwicklungen auf der Welt anschauen, werden Sie feststellen, dass sie in Pendelbewegungen verlaufen: Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Erst war die Homosexualität strafbar, nun ist sie „gut so“.
Und denselben Pendelschlag erleben sie selbst jetzt: Ihre Partei hat bei der sozialen Marktwirtschaft das Wort „sozial“ durch „liberal“ ersetzt und dadurch dem Raubtierkapitalismus Tür und Tor geöffnet. Und wenn Sie das Wort „christlich“ im Namen führen, so beschränkt sich das auf die Devise: „Wuchere mit Deinem Pfunde!“
Dadurch haben Sie sich nun ins wohlverdiente Aus manövriert.
Was nun kommt, ist die ausgleichende Gerechtigkeit und die ist keine Gefahr, sondern notwendig.

 

 

Söder: Wie schnell aus dem „Kanzlerkandidaten der Herzen“ der herzlose Kandidat geworden wäre und warum Laschet doch die bessere Wahl ist

Söder kann sich freuen, der „Kanzlerkandidat der Herzen“ geworden zu sein. Weil er nicht wirklich kandidiert, stochert niemand wie bei Baerbock in seiner Vergangenheit herum und so kommt er als freundlich wirkender Volkstribun-Typ bei den Leuten gut an. Das Volk will einen Führer und deshalb haben solche Typen einen Vorsprung gegenüber den Leisetretern.
Wenn Söder Kanzlerkandidat geworden wäre, hätte man auch bei ihm nach Leichen im Keller gesucht und da wäre man schon fündig geworden: Bei der letzten Landtagswahl stürzte die CSU von 46%  auf 35% ab und benötigte die Freien Wähler als Koalitionspartner. Ein einmaliges Debakel für diese Partei. Einer der Hauptgründe für den Absturz der CSU war der Verkauf der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft GWB, bei dem Söder eine sehr schlechte Figur machte. Auch sonst gäbe es so einiges, was den Wählern nicht gefallen würde wie die Umstände bei der Verdrängung von Seehofer aus dem Amt. Damals sah man in Söder den rücksichtslosen Machtmenschen.
Und die Klatschpresse würde sich vielleicht des unehelichen Kindes von Söder annehmen: Wie ist die Mutter damit zurecht gekommen? Das wäre vielleicht etwas für die Tränendrüsen.
Wäre Söder Kanzlerkandidat geworden,  wäre schnell aus dem „Kanzlerkandidaten der Herzen“ der „herzlose Kanzlerkandidat“ geworden und man hätte gejammert:
Hätte man doch den freundlichen Herrn Laschet genommen, der in seinem Land beliebt ist und keinen solchen Absturz hinter sich hat wie Söder.

Wohlgemerkt: Damit spreche ich mich nicht dafür aus, seine Partei zu wählen.
Im Gegenteil! Warum Menschen mit sozialem Verantwortungsgefühl nicht die Union wählen können:
https://autorenseite.wordpress.com/2021/08/15/schmaehschrift-was-union-waehler-wollen/
https://autorenseite.wordpress.com/demokratie-kaputt/

 

Sparen Sie die Zweitwohnungssteuer!

Nun will auch etwas verspätet die Stadt Traunstein die Zweitwohnungssteuer einführen. Das könnte ein Schlag ins Wasser werden, wenn sich die Leute weigern, diese Steuer zu bezahlen.
Ich habe das einmal erfolgreich durchexerziert:
Ich wohne in einem Haus hoch am Hang in Bergen. Irgendwann mit zunehmendem Alter hatten wir die Idee, für unsere späteren Jahre einen bequemeren Ruhesitz in der Stadt zu suchen. Und so hatten wir zeitweise einen weiteren Wohnsitz in Bad Reichenhall. Beide Orte verlangen eine Zweitwohnungssteuer und so standen wir vor der Frage, wo wir unseren Hauptwohnsitz nehmen, um billiger davon zu kommen. Aber dann kamen wir auf den Gedanken, uns diese Steuer ganz zu sparen:

Unverheiratete, die auch keine Lebenspartnerschaft führen, sondern nur „Lebensabschnittsbegleiter“ sind, brauchen keine Zweitwohnungssteuer zu bezahlen. Es ist verfassungswidrig, wenn man die Eheleute schlechter stellt als Unverheiratete.
Ehepaare können sich also die Zweitwohnungssteuer sparen, wenn sie aus nachvollziehbaren Gründen zwei Hauptwohnsitze haben. Beispiel: Der eine ist ein Stadtmensch und der andere lebt lieber auf dem Land und beide leben mal hier und mal dort zusammen.
§ 22 Bundesmeldegesetz lautet zwar: „(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.“
Aber das Gesetz stimmt nicht mehr mit der Lebenswirklichkeit überein. Immer mehr Ehepaare besitzen zwei Wohnungen, teils aus beruflichen Gründen, teils aber auch, weil beide ihre Junggesellenwohnung lieb geworden haben und nicht aufgeben wollen. Schließlich wollen auch manche für den Fall einer Scheidung wissen, wo sie dann bleiben können. In vielen modernen Ehen findet man es auch schön, mal hier und mal dort zu wohnen. Da gibt es keinen Hauptwohnsitz, sondern zwei gleichwertige.
Ich habe daher mit diesen Gründen gegen meinen Zweitwohnungssteuerbescheid Widerspruch erhoben und das Landratsamt Traunstein hat mir Recht gegeben.

Ist die CDU eine verfassungsfeindliche Partei?


Ist die CDU eine verfassungsfeindliche Partei? Die Frage ist eindeutig zu bejahen:
https://autorenseite.wordpress.com/demokratie-kaputt/
Auch bei der Wahl des Kanzlerkandidaten haben wir das wieder gesehen: Das Volk wollte ganz klar den „Kanzler der Herzen“: Bei der gestrigen Umfrage von RTL hielten 88 % Söder besser für das Kanzleramt geeignet und nur 6 % Laschet. Schon vorher kam Laschet bei einer Erhebung von Statistika auf einen Beliebtheitswert von 0,1, während Söder mehr als zehnmal so gut war mit einem Wert von 1,3.  Einen so eindeutigen Vokswillen dürfen die Parteien nicht ignorieren, denn es heißt im Grundgesetz:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Nach Art 21 (1) wirken die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes nur mit.
Aber was haben die Parteien statt dessen getan? Sie haben sich den Staat „unter den Nagel gerissen“. Sie haben nicht mehr das Volk im Blick, sondern den eigenen Machterhalt.

Damals zu Anfang der Pandemie, als die Ministerpräsidentenrunde mit der Kanzlerin regierte, meldete sich erst ein einziger Rechtsgelehrter zu Wort und sagte: „So nicht!“ Und dann sahen es auch andere ein.
Wo bleiben nun die Stimmen der Verfassungsrechtler und sagen: „So nicht!“? Es muss doch darüber diskutiert werden, ob man so am Willen des Volkes vorbei regieren kann.
Deshalb sollte geregelt werden, wie die Wahl der Führungskraft in Deutschland stattzufinden hat. Dazu gehört auch die Kandidatenwahl. Darf es sein, dass zwei Männer dies „im Hinterzimmer“ entscheiden können?  Darf ein Parteivorstand darüber entscheiden oder muss die Wahl nicht auf eine breitere Basis gestellt werden?
Das müsste im Parlament einer funktionierenden Demokratie klar geregelt werden, damit die Wahl nicht zur Machterhaltung einzelner entartet.

Corona: Unglaubliche Schlamperei beim Lockdown

 

In der Heute-Show wurde berichtet, dass die Lockdownregeln von den Gerichten schon 60-mal gekippt wurden. Und wenn nun die Entscheidungen über die Schließungen von Lokalen anstehen, so kann ein vernünftiges Urteil nur so lauten: Alles zu pauschal, weil auch sichere Orte und sichere Gaststätten erfasst werden.
Mindestens müssten die Gerichte fordern, dass sich sichere Lokale von der Schließung befreien lassen können. Es ist ja traurig: Da haben viele Gastronomen mit einem hohen Kostenaufwand ihr Lokal sicher gegen Ansteckungen gemacht, indem sie beispielsweise Plexiglasscheiben zwischen die auseinander liegenden Tische gehängt haben. Und nun soll das alles umsonst gewesen sein?
Sankta Justitia, hilf ihnen!
Die SPD will sich am Dienstag mit den Regeln befassen. Das hier wäre doch ein wichtiges Thema.