Schlagwort-Archive: Verbrecher

Schlimme Nachrichten

> Dem Mittelmeer droht eine Katastrophe: Täglich landen 730 (!) Tonnen Plastikmüll in diesem Gewässer. Wie es sonst dort aussieht, lesen Sie hier:
https://web.de/magazine/wissen/natur-umwelt/un-berichtmassentourismus-mittelmeer-schadet-umwelt-erheblich-35192160

> Plastikflaschen für Babys geben enorme Mengen an Mikroplastikteilchen ab mit schlimmen Auswirkungen auf die Gesundheit:
https://web.de/magazine/gesundheit/kunststoff-babyflaschen-enorme-mengen-mikroplastik-35188284
Was in dem Artikel nicht steht, habe ich schon vor Jahren an anderer Stelle gelesen: Bisphenol A (der Weichmacher im Plastik) soll bei männlichem Nachwuchs ADHS auslösen sowie Reifeverzögerungen.

> Jeder fünfte arbeitet bei uns im Niedriglohnsektor. Zuletzt waren das fast 400.000 Niedriglohn-Jobs mehr als vier Jahre zuvor. Werden wir zum Land der Niedriglöhner? Deutschland stürzt ab, wie hier schon oft beschrieben wurde: Hier mein 15. Beitrag zu diesem Thema:
https://autorenseite.wordpress.com/2020/02/19/deutschland-stuerzt-ab-15/

Zum Schluss noch eine Frage zum Mord in Dresden: Wie kann es sein, dass schwer Vorbestrafte in Deutschland geduldet werden? Ist man seit dem Fall Amri kein bisschen gescheiter geworden? Brauchen wir vielleicht die AfD, um sicher leben zu können?

Justiz und Gerechtigkeit

„Gerechtigkeit wird zum Unrecht, wenn man zu lange auf sie warten muss.“
https://autorenseite.wordpress.com/aphorismen-uber-die-justiz/

Gerade hat der EuGH nach 20-jähriger Prozessdauer ein Urteil über das Musiksampling erlassen, und damit ist der Prozess noch nicht einmal zu Ende. Wer kann einen solchen Prozess bezahlen und wer kann nach so langer Zeit noch etwas davon haben, dass er endlich ein Urteil bekommt?
Wie sich die Zeiten ändern! Es ist schon ein paar Jahrzehnte her, da genoss die deutsche Justiz einen so ausgezeichneten Ruf, dass ausländische Firmen hier prozessierten, weil sie so schnell zu einem objektiven Urteil kamen.
Inzwischen lesen wir immer häufiger von verschleppten Prozessen: Sexualverbrecher und sogar Mörder mussten frei gelassen werden, weil man ihnen nicht rechtzeitig den Prozess gemacht hat. Ja sogar der Europäische Gerichtshof musste der deutschen Justiz Rügen erteilen wegen zu langer Prozessdauer. Aber es ändert sich offenbar nichts.
Die Richter verweisen darauf, dass der Staat zu sehr am Personal spare, so dass also die anfallende Arbeit nicht mehr rechtzeitig erledigt werden könne. Die Politik sieht dagegen keinen Personalnotstand. So liegen die Gerichte und die Politik in einem ständigen Clinch.
Was dabei aber nicht passieren darf, sind die Skandale, über die die Presse berichtet. Haftsachen dürfen keinesfalls liegen bleiben, sondern müssen vordringlich erledigt werden, so dass kein Verbrecher, der von der Polizei mühsam festgesetzt wurde, nur deshalb frei kommt, weil ihm nicht rechtzeitig der Prozess gemacht wurde. Wenn trotzdem immer wieder über solche Vorkommnisse berichtet wird, gewinnt man den Eindruck, als handele es sich um eine Art von unerlaubtem Streik, dem man dienstaufsichtlich begegnen müsste.
Und es darf auch nicht sein, dass unangenehme Prozesse, die viel Arbeit machen, hintenan gestellt werden. In der Justiz werden ja ständig Statistiken geführt, aus denen sich ergibt, wie lange Verfahren unerledigt sind. Es beeinträchtigt wohl nicht die richterliche Unabhängigkeit, wenn der Vorgesetzte seine Richter anweist, Haftsachen sofort und alte Prozesse nun endlich einmal anzupacken. Für so etwas ist ja wohl die Dienstaufsicht da.
Im Buch „Adieu Justitia“ können Sie ein wenig hinter die Kulissen der Justiz schauen.

Was ist nur mit der Menschheit los?

> Während sich früher die Menschen im Schwimmbad erholten, ist eine solche Badeanstalt immer öfter ein Ort für Randale geworden. In Düsseldorf musste die Polizei schon drei Mal ein Bad räumen.
> Frustrierten Halbstarken fällt häufig nichts anderes ein, als nachts Rennen auf öffentlichen Straßen zu fahren. In Berlin gibt es jährlich 300 Fälle. Dabei kommt es zu tödlichen Unfällen und es wurden deshalb schon Fahrer wegen Mordes verurteilt. Aber das scheint nichts zu nützen.
>
Perverse Tierquäler sind unterwegs: Der eine schneidet einen Alpakababy die Ohren ab, ein anderer sticht auf ein Pferd ein.
> Heute stößt ein Mann ein Kind vor einen Zug. Schon vor etwa einer Woche hatte ein anderer eine Frau vor einen Zug gestoßen. Beide Opfer sind tot.
> Nur in London ist es noch schlimmer:
https://autorenseite.wordpress.com/2019/07/26/gott-sei-dank-bye-bye-great-britain/

Todesstrafe in Deutschland


Wir schieben Asylanten nach Afghanistan ab, obwohl die Sicherheitslage dort bedenklich ist. Gerade hat es wieder ein Attentat mit 50 Toten gegeben. Während früher die Kanzlerin persönlich in solchen Fällen Beileid und Abscheu aussprach, ist nun so etwas zum Alltag geworden, so dass sie solche Erklärungen dem Auswärtigen Amt  überlässt. Dennoch wird weiter abgeschoben. Anders ist es bei den Syrern:

Zur Zeit streiten sich Innen- und Justizministerium darüber, ob man nun Schwerverbrecher und Gefährder nach Syrien abschieben kann.
Ein sonderbarer Streit: Die Justizministerin nimmt lieber die Gefährdung der eigenen Bevölkerung in Kauf, als dass sie einen Gefährder einer Gefährdung aussetzt.
Wie anders war das früher in Bayern: Da wurden sogar Ausländer abgeschoben, die in ihrer Heimat die sichere Todesstrafe erwartete. Lesen Sie dazu in der Leseecke die wahre Geschichte: „Ein ganz normaler Tag“.

Justiz: Schon wieder so ein Fall

Zur Zeit findet der Prozess gegen zwei Männer statt, die den Schönheitschirurgen Dr. Gsell getötet haben sollen. Der Prozess erregt natürlich Aufsehen und die Medien sind voll davon.
Wir widmen uns dem Verbrechen unter einem anderen Aspekt:
Erstens stellen wir entsetzt fest, dass es erst 11 Jahre nach der Tat zum Strafverfahren kommt.
Und zweitens ist auch dieses langwierige Verfahren ein Fall, in dem man die Täter wegen zu langer Haftdauer entlassen musste. Was ist denn das für eine Justiz, die immer wieder mutmaßliche Schwerverbrecher frei lässt?
https://autorenseite.wordpress.com/2014/08/10/das-darf-es-doch-nicht-geben-vergewaltiger-kommt-frei/
Warum schlägt nicht der Justizminister mit der Faust auf den Tisch und sagt, dass so etwas nicht sein dürfe und disziplinarrechtliche Folgen haben werde? Wenn jemand behaupten würde, das ginge aus rechtlichen Gründen nicht, würde ich ihm gern erklären, wie es doch geht.
Die Richter berufen sich immer darauf, dass sie wegen Personalmangels überlastet seien. Das darf aber nicht dazu führen, dass die eiligsten Verfahren, insbesondere Haftsachen, nicht vordringlich erledigt werden.

Justiz: Kein Ruhmesblatt!

Das OLG München hat einen mutmaßlichen Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt mit der Begründung, ihm dürfe nicht zugemutet werden, länger als „angemessen“ in Untersuchungshaft zu sitzen, weil der Staat es versäume, seiner „Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte“ nachzukommen.
Also: so geht es nun wirklich nicht. Das Gerichtsverfassungsgesetz bietet in § 21e GVG die Möglichkeit, überlastete Kammern zu entlasten:
„(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung … eines Richters oder Spruchkörpers …nötig wird.“
Von dieser Regelung hätte man Gebrauch machen müsste, bevor man einen Täter, der wegen eines schwerwiegenden Delikts angeklagt ist, auf freien Fuß setzt und damit wahrscheinlich der Polizei die völlig überflüssige Arbeit aufhalst, ihn wieder einzufangen. Da er aber nach Auffassung des OLG schon zu lange eingesessen ist, kann man ihn nicht erneut in U-Haft nehmen, sondern höchstens zwangsweise zur Verhandlung vorführen. Das ginge aber dann nicht, wenn er sich ins Ausland absetzt, denn dann müsste er ja wieder zu lange hinter Gittern sitzen, bis er in Deutschland abgeurteilt werden könnte. Die Entscheidung des OLG bedeutet also praktisch einen Freispruch für einen offenbar überführten Täter.
Die Justiz lässt immer wieder Täter frei lässt, sogar Mordverdächtige, die weitere Taten angedroht haben:
https://autorenseite.wordpress.com/2014/08/10/das-darf-es-doch-nicht-geben-vergewaltiger-kommt-frei/
Das ist nichts anderes als ein verbotener Streik, der disziplinarrechtliche Folgen haben sollte. Stattdessen tut das OLG so, als sei die Freilassung des Mannes eine Folge der staatlichen Personalpolitik. Und auch der Richterverein hat sich natürlich der Kritik an der Personalpolitik angeschlossen. In Wahrheit ist die Freilassung des U-Häftlings aber auf die Tatsache zurück zu führen, dass das Gericht die Arbeit nicht richtig verteilt hat so, wie es sich gehört hätte: Das Wichtigste zuerst.
Ich verstehe ja diejenigen nicht, die für die Freilassung eines Gewalttäters verantwortlich sind. Wenn ein solcher Täter erneut zuschlägt, könnte es sein, dass die Richter wegen Tatbeteiligung angeklagt werden müssten – eigentlich!

Unglaubliche Justiz: Mutmaßlicher Vergewaltiger freigelassen

Gerade müssen wir lesen, dass ein Gericht einen mutmaßlichen Vergewaltiger freilassen musste, weil sie nicht fristgerecht den Prozess durchgeführt hat:
http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/19199924-verfahren-lang-mutmasslicher-vergewaltiger.html#.news_spotlight.Vergewaltiger%20auf%20freiem%20Fu%C3%9F?.528.782
Solche Fälle kommen immer wieder vor. Sogar schon ein mutmaßlicher Mörder wurde freigelassen, obwohl er mit weiteren Untaten gedroht hat. Das, was die Justiz hier betreibt, ist Arbeitsverweigerung übelster Art und das müsste disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Lesen Sie bitte unbedingt den Kommentar dazu:
https://autorenseite.wordpress.com/2014/08/10/das-darf-es-doch-nicht-geben-vergewaltiger-kommt-frei/

Anwälte im Zwielicht?

„Französischer Skandal-Anwalt Vergès gestorben, auch „Advokat des Teufels“ genannt.“ So lasen wir es in der Presse. Ist das nicht schlimm? Offenbar hat der Anwalt nichts anderes getan, als dass er seinen Beruf als Strafverteidiger ausgeübt hat. Aber er hat eben Verbrecher wie Carlos und Barbie verteidigt und das wird ihm übel genommen.
Ähnlich war es bei Rechtsanwalt Schily, der als „Terroristenanwalt“ tituliert oder besser gesagt: beschimpft wurde, aber er hat es dann doch noch zum Minister gebracht.
Und nun lesen wir zum NSU-Prozess über die Verteidiger:
„In diesem Fall zu verteidigen – das ist ein Himmelfahrtskommando“, prognostizierte ein erfahrener Verteidiger im SPIEGEL: „Die drei werden durch die Hölle gehen.“
Wie steht es um die Demokratie und den Rechtsstaat, wenn Anwälten die Übernahme bestimmter Mandate zum Vorwurf gemacht wird? Jeder, auch der schlimmste Verbrecher, hat Anspruch auf einen Verteidiger und wenn der seinen Beruf ausübt, ist das Teil unseres Rechtssystems, in dem jeder Anspruch auf die Unschuldsvermutung hat, bis er verurteilt wird.
Was nur merkwürdig an der Anwaltschaft ist, sind zwei Tatsachen:
1. dass sie solchen Kollegen nicht gemeinsam beisteht und
2. dass sie nicht gemeinsam Front gegen jene üblen Kollegen macht, die Abzockfirmen zu Geld verhelfen, das diesen erkennbar nicht zusteht.

Wie geht man mit Schwerverbrechern um?

Macht man „kurzen Prozess“ und „knallt sie einfach ab“? Wenn ich mich recht erinnere, war es Churchill, der einmal vor einem solchen Problem stand: Ein Verbrecher hatte sich in einem Haus verbarrikadiert. Was sollte man tun? Man holte eine Kanone und schoss das ganze Haus zusammen.
Anderswo geht man mit dem Leben von Schwerverbrechern mit aller Vorsicht um: Man setzt auf Zermürbungstaktik und horcht mit empfindlichen Geräten, was der Verbrecher so treibt. Wenn man feststellt, dass er irgendwann einmal eingeschlafen ist, setzt man zum Sturm auf das Gebäude an.
In Toulouse schien es so, dass man sich für die zweite Variante entschieden hatte, aber dann hat man doch das Gebäude erstürmt und den Täter erschossen. Ob dies notwendig war, wird man wohl bei der Brutalität des Täters kaum diskutieren.
Die Tatsache, dass der Täter Sprengstoff in seiner Wohnung gelagert hatte, rechtfertigt rückschauend auch das Vorgehen der Einsatzkräfte.