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Die Abschaffung des Grundgesetzes

Unter Demokratie versteht man in Deutschland, dass das deutsche Volk als eines der ganz wenigen nicht einmal über seine Verfassung abstimmen durfte. (H. Pöll)

Merken Sie das nicht auch? Das Grundgesetz wird von der Politik ständig missachtet und damit praktisch immer mehr außer Kraft gesetzt. Jüngstes Beispiel bietet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Methoden der Geheimdienste: Aktenzeichen 1 BvR 1619/17. Da werden gleich mehrere Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt. So etwas dürfte nicht vorkommen, wenn man den nötigen Respekt vor der Verfassung hat. Dann nämlich hält man so viel Abstand vom Grundgesetz ein, dass man nicht einmal in den Verdacht des Verfassungsbruchs kommt. Die Politiker wollen nicht sehen, dass ein Verstoß gegen die Verfassung schlimmer ist als ein solcher gegen Strafgesetze. Was ist schon ein Diebstahl bei ALDI gegen die teilweise Außerkraftsetzung des Grundgesetzes?

Wie schlimm es um unsere Verfassung steht, beweist ihre Präambel. Dort heißt es:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Aber haben Sie vielleicht abstimmen dürfen? Die DDR wurde einfach in die BRD einverleibt, um nicht zu sagen: okkupiert. Das war eine Respektlosigkeit gegenüber den ehemaligen DDR-Bürgern. Und auch wir Bürger der BRD hätten einmal Gelegenheit gehabt, ein paar Ideen in die Verfassung einzubringen.
Das Verfassungsgericht hat allerdings gemeint, wir hätten durch die Teilnahme an der Bundestagswahl dem Grundgesetz zugestimmt. Selten habe ich eine so unsinnige Argumentation gelesen wie diese. Wären die Bürger massenhaft der Wahl fern geblieben, hätten sie wohl das Land den Extremen überlassen, denn die wäre sicher zur Wahl gegangen. Mit derselben Argumentation des Bundesverfassungsgerichts könnte man behaupten, die Juden hätten durch die Wahl des Lagerältesten den KZs zugestimmt. (Am Extrem kann man erkennen, ob eine Argumentation zutrifft.)

Noch ein Beispiel über die Missachtung des Grundgesetzes? Bei einer Befragung gab die Mehrheit der Bundesbürger an. der Satz „Eigentum verpflichtet“ stamme aus der Verfassung der DDR.

Was die Regierung von der Menschenwürde hält, zeigte sich, als das Bundesverfassungsgericht den Armen das Existenzminimum sichern musste, das man ihnen in unserem reichen Land nicht gegönnt hatte.

Mehr dazu hier:
https://autorenseite.wordpress.com/demokratie-kaputt/

 

Zwei Fragen zum Fall George Floyd


(Klicken Sie hier!)

Die erste Frage, die man sich wohl stellt, ist die: Wie kommt das Gericht ausgerechnet auf 22 1/2 Jahre? Wären 22 volle Jahre nicht auch schon genug gewesen?

Die zweite Frage ist die: Was wäre wohl bei einem deutschen Gericht heraus gekommen? Wohl kaum ein Gericht hätte sich davon überzeugen lassen, dass der Polizist sein Opfer coram publico ermorden wollte. Er hat die Fixierungsmethode angewandt, die er gelernt hat, und dürfte womöglich das „I can’t breathe“ für das übliche Theater gehalten haben, das Betroffene bei polizeilicher Gewalt zu veranstalten pflegen.
Nicht ausgeschlossen wäre es also, dass der Polizist bei einem deutschen Gericht womöglich sogar mit der üblichen Strafaussetzung zur Bewährung davon gekommen wäre.

Gastronomie: selbst schuld!

Die Gastronomie ist in einer schwierigen Lage, die sie allerdings auch selbst mit verschuldet hat:
https://autorenseite.wordpress.com/2020/09/10/unsere-schreihalsdemokratie-corona-bringt-die-schaebigen-prinzipien-der-politik-ans-licht/
Ich habe sie hier schon beim Lockdown mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass diese Maßnahme in ihrer Pauschalität verfassungswidrig war. Das sehen inzwischen auch rückschauend einige Politiker ein: Warum durften beispielsweise im herrlichen Mai die Biergärten nicht geöffnet sein, obwohl dort die Infektionsgefahr schon ohne Maske gleich Null ist (1:1000)?
Und nun haben wir beim Beherbergungsverbot wieder dieselbe Situation: Es war nicht die Gastronomie, die sich gewehrt hat, sondern es waren Bürger, die die Gerichtsurteile erwirkt haben. Erst jetzt sind einige Gastronomen aufgewacht und haben sich erfolgreich gegen Sperrstunden gewehrt.
Warum begehren die Gastronomen nicht gegen ihre schlappe Verbandsführung auf?
Ich habe da einen Verdacht: In den Vereinen und Verbänden sind viele Parteimitglieder als Vorstand tätig. Das hat für sie den Vorteil, dass sich ihre Wahlchancen dadurch erhöhen, und die Mitglieder erhoffen sich durch die Verbindung zur Politik Vorteile für ihren Verein bzw. Verband.
Allerdings haben solche Doppelfunktionen von Vorständen einen gewaltigen Nachteil: Diese Leute scheuen sich, gegen ihre eigene Partei (Regierung) vorzugehen und zu klagen. Vielleicht erklärt sich ja so ein großer Teil der Verluste, die die Gastronomie erlitten hat.
Deshalb wäre auch hier wohl eine Gewaltenteilung gefragt.

Sind CDU und SPD verfassungswidrig?

Die einstmals als „Volksparteien“ bezeichneten Regierungsparteien sind verfassungswidrig:
https://autorenseite.wordpress.com/demokratie-kaputt/
Gerade wurde ihnen wieder einmal vom Verfassungsgericht bescheinigt, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen haben, dieses Mal beim Thema „Sterbehilfe“
Damit werden nun hoffentlich die menschenunwürdigen Zustände aufhören, die derzeit herrschen: Jeden Tag werfen sich drei Menschen vor einen Zug und hinterlassen traumatisierte Lokführer, die oft ihren Beruf aufgeben müssen.
Oder Verzweifelte scheitern bei Selbstmordversuchen und werden Pflegefälle.
Was wir nun ganz schnell brauchen, ist ein Gesetz, das vor der Sterbehilfe eine Beratung durch qualifizierte Kräfte vorschreibt und das Überreden zu einem Suizid unter Strafe stellt. Sonst wird es vielleicht öfter zu einem „sozial-verträglichen Frühableben“ kommen, von dem einmal ein Ärztevertreter sprach.

Erklärt mir das mal, Ihr Sozis!

Lest erst mal den Beitrag weiter unten: „Schämen Sie sich, Frau Bundeskanzlerin!“ Dasselbe gilt auch für Euch Sozis. Wie kann eine Partei, die das Wort „sozial“ in ihrem Namen trägt. einen solchen Verstoß gegen die Menschenwürde mit tragen? Mit einer derartigen Haltung entzieht Ihr Euch selbst Eure Daseinsberechtigung.
Kein Wunder also, dass es mit Euch ständig bergab geht.
Dass Ihr überhaupt noch da seid, habt Ihr nur der Tatsache zu verdanken, dass nur rechts von der Mitte die AfD erfolgreich Stimmen auf sich zieht, während ein entsprechendes linkes Gegenstück fehlt. Frau Wagenknecht war ja leider zu ausgebrannt, um ihr Projekt „Aufstehen“ mit Nachdruck zu verfolgen.
Von Eurem Arbeitsminister hätten wir anstelle seines Blablas lieber gehört, dass er zutiefst bedauert hätte, nicht schon früher etwas gegen diesen verfassungswidrigen Zustand getan zu haben.

Schämen Sie sich, Frau Bundeskanzlerin!

Das neueste Urteil des Bundesverfassungsgericht stellt Ihrer Politik ein vernichtendes Zeugnis aus: Sie haben mit den Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger gegen die Menschenwürde verstoßen und das Sozialstaatsprinzip verletzt.
Dahinter steht eine Mentalität, die eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem Grundgesetz zu Tage treten lässt.

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Es ist eine Mentalität, die bei einem Diebstahl einer Tafel Schokolade im Supermarkt die Nase rümpft, aber den viel schlimmeren Verfassungsbruch als eine Art von Betriebsunfall begreift, wie er eben nun mal vorkommen kann.
An sich gebietet es ja die Achtung vor der Verfassung als Grundlage des Staates, dass man nichts tut, was aus verfassungsrechtlicher Sicht
auch nur als bedenklich erscheint. Dass man aber in so klarer Weise die Verfassung bricht und das auch noch fortgesetzt, das ist ein Anschlag auf den Rechtsstaat. Typisch für unseren Staat ist, dass es schon mal einen ähnlichen Verstoß gegen die Verfassung gab, bei dem die Regierung belehrt werden musste, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Das Traurige an solchen Verfassungsverstößen ist, dass sie zu Lasten der Armen geschieht, die als wehrlos erscheinen.
Und noch etwas: Frau Bundeskanzlerin, Sie sind Angehörige einer christlichen Partei. Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, einem Menschen das Existenzminimum vorzuenthalten? Von was soll so ein Mensch leben? Vom Betteln, vom Stehlen oder von der Schwarzarbeit?

Justiz – zwischen „Containern“ und Mord

 


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Gerade lesen wir ein „bedeutungsvolles“ Urteil des
Bayerischen Obersten Landesgerichts. Demnach ist „Containern (also das Entnehmen von weggeworfenen Lebensmitteln aus Müllbehältern) Diebstahl. Es gibt auch Urteile, nach denen es Diebstahl ist, wenn man Gegenstände mit nimmt, die zur Müllabfuhr am Straßenrand bereit stehen. Da muss ich bekennen, dass ich mich als Richter auch beinahe des Diebstahls schuldig gemacht habe, weil ich kaputte Stühle mitnehmen wollte, die ich reparieren und als Gartenstühle verwenden wollte. Allerdings kam die frühere Besitzerin der Stühle aus dem Haus und stellte mich zur Rede. Sie wollte wissen, was ich mit den Stühlen machen wollte. Als ich ihr das erklärte, genehmigte sie gnädigerweise, dass ich mich sozusagen als private Müllabfuhr betätigte.

Und wenn ich dann lese, dass Menschen wegen solcher Taten als Diebe verurteilt werden, frage ich mich, wieso diejenigen gescheiter sein sollen als ich als Jurist. Aber was mir wichtiger ist an solchen Urteilen wie auch dem neuesten des Bayerischen Obersten Landesgerichts, ist dies:
Warum befasst man sich akkribisch mit solchen Lappalien und stellt solche Verfahren nicht ein und verwendet die wertvolle Arbeitszeit für wichtigere Verfahren? Immer wieder müssen wir lesen, dass Mörder frei gelassen werden müssen, weil die Justiz nicht in der Lage ist, ihnen binnen angemessener Frist den Prozess zu bereiten.
Ja, so ist das halt, wenn das Containern Vorrang hat.

Chemnitz: Warum das Urteil gegen den Messerstecher keinen Bestand haben wird.

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Nach den Zeitungsberichten stützt sich das Urteil nicht auf objektive Beweismittel, sondern im wesentlichen auf eine wackelige Zeugenaussage.
Dazu möchte ich hier einen eindrucksvollen Fall einflechten:
Eine Nonne begegnete auf einem einsamen Weg einem Gliedvorzeiger. Sie folgte ihm unauffällig bis zum Markt und bat dort eine Frau, den Mann im Auge zu behalten, weil sie ihn anzeigen wolle. Die Nonne erstattete dann auch ihre Anzeige bei der Polizei und die Frau erschien ebenfalls dort und sagte aus, in welches Haus der Mann gegangen war. Der Mann wurde ermittelt und angeklagt. Im Prozess bekundete die Frau, dass der Angeklagte derjenige war, den ihr die Nonne gezeigt habe, Die Nonne dagegen sagte aus, sie sei sich völlig sicher, dass der Angeklagte nicht der Täter sei. Beide waren bereit, ihre Aussagen zu beeiden. Klar, dass der Mann freigesprochen wurde. Was aber wäre gewesen, wenn nur die Nonne als Zeugin zur Verfügung gestanden wäre?
Man sieht also, dass der Zeugenbeweis das schlechteste Beweismittel ist, auf das sich ein Urteil stützen kann. Ich glaube nicht, dass der BGH das im vorliegenden Fall zulassen wird.
An sich müsste der BGH nach dem unmöglichen Revisionsrecht das Urteil halten, wenn es gut begründet wird. Aber weil das Strafprozessrecht so übel ist, lesen die Richter des BGH Zeitungen. Und wenn dort ein Urteil eine schlechte Kritik hat, finden sie schon einen fadenscheinigen Grund, um das Urteil aufzuheben, denn sie haben nur dann ein gutes Gewissen, wenn sich noch einmal ein anderes Gericht über den Fall her macht.
Fehlurteile ließen sich übrigens besser ausschließen, wenn von der Verhandlung eine Video-Aufzeichnung gemacht würde und sich die Revisionsrichter selbst ein Bild von einer Zeugenaussage machen könnten, um dann auch abschließend zu entscheiden anstatt zurück zu verwiesen.


Ein tolles Urteil


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Die Fluggesellschaften sind ja recht geizig, wenn sie Schadensersatz zu leisten haben. Und meist sind die Richter auch recht sparsam, wenn sie über die Vergütung für einen schief gegangenen Urlaub zu entscheiden haben. Wenn man beispielsweise in einem Entwicklungsland nur in einem Drei-Sterne-Hotel untergebracht wird anstatt im gebuchten Luxus-Hotel, dann erhält man den Differenzbetrag als Schadensersatz, obwohl man unter solchen Bedingungen viel lieber zu Hause geblieben wäre.

Umso erfreulicher ist das, was wir in den Nachrichten vom Amtsgericht Düsseldorf gehört haben: Urlauber, deren Flug ausgefallen war, mussten von der Airline unter gebracht und verpflegt werden. Sie ließen es sich auf Kosten der Airline gut gehen und gönnten sich zum Essen einen Champagner. Klar, dass die Airline das nicht bezahlen wollte. Aber sie kam damit nicht durch. Das Amtsgericht entschied, dass Champagner zu einem gelungenen Essen dazu gehört.
Da kann ich nur sagen, dass meine Mahlzeiten alle nicht gelungen sind.
Mir langt ein Bier, aber ich bin halt ein Bayer und kein Düsseldorfer.

Horrorszenario: Die Stechuhr

Der EuGH hat gerade entschieden, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu dokumentieren ist. Das Urteil wird kritisiert.
Dazu eine Anekdote: Der Onkel meiner Frau war Chef der obersten Baubehörde. Dort arbeitete man – wie es bei hohen Behörden üblich ist – natürlich ohne Stechuhren. Aber eines Tages wurde dann doch angeordnet, dass Stechuhren einzuführen sind. Erst dachte der gute Onkel, naiv wie Onkel sind, dass er als Behördenchef natürlich von dieser Regelung ausgenommen sei. Dann aber wurde ihm bedeutet, dass er selbstverständlich mit gutem Beispiel voran gehen müsse.
Er schimpfte wie ein Rohrspatz und sah bei solchen Bräuchen den Sozialismus und sogar den Untergang des Abendlandes kommen.
Aber dann geschah ein Wunder: Er war auf einmal begeistert von der Stechuhr. Er stellte schon nach kurzer Zeit fest, dass er Überstunden gemacht hatte in einer Anzahl, die ihm eine Woche zusätzlichen Urlaub bescherten. Und so ging es weiter. Er sagte dann einmal: „Man war ja blöd, wenn man sich früher so in seine Arbeit rein gehängt hat, ohne etwas davon zu haben.“
Ich weiß nicht, ob man die Stechuhren beibehalten hat.