Wir bilden uns so viel ein auf unsere angeblichen westlichen Werte. Dazu gehört auch die Rechtsstaatlichkeit. Aber die ist nichts mehr wert, wie wir gerade an der Politik Großbritanniens sehen. Das Land will einfach die Brexitverträge missachten. Was sind Verträge noch wert, wenn man sie nach Belieben befolgen kann oder nicht?
Das Recht ist auch nicht mehr viel wert, wie wir bei der Asylpolitik sehen. Eigentlich müsste jeder Verfolgte an den Grenzübergängen der EU erscheinen können, um dort Asyl beantragen zu können. Aber das wird mit hohen Zäunen verhindert.
Wenn also Gesetze und Verträge nichts mehr wert sind, so haben die bloßen Zusagen von Staaten überhaupt keine Bedeutung: Wir sahen dies bei der Verpflichtung Deutschlands, 2 % des Bruttosozialprodukts für die Verteidigung auszugeben. Noch schlimmer war es, als Haiti von einem Erdbeben verwüstet wurde: Da übertrafen sich die Staaten mit Hilfszusagen, aber nur ein kleiner Teil der zugesagten Gelder wurde wirklich bezahlt.
Greifen wir noch einen anderen westlichen Wert heraus, auf den wir uns etwas einbilden: die Humanität. Was ist das für eine Humanität, wenn Reiche immer reicher werden und ins Weltall fliegen, wenn in anderen Ländern Menschen verhungern? Der Westen ist krank und die Krankheit heißt: hemmungslose Geldgier oder Raubtierkapitalismus. Wenn ich recht orientiert bin, gibt es islamische Länder, in denen das Sozialsystem so funktionieren soll, dass die Reichen auch ohne Gesetz einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens abgeben. Bei uns drücken sie sich vor der Steuer und der Staat muss vom Verfassungsgericht angehalten werden, den Armen das Existenzminimum zukommen lassen zu müssen.
Hier kommt wie jeden Tag ein Zitat. Mehr in dem Buch „Mit spitzer Feder“. In diesem Buch finden Sie ungewöhnliche Aphorismen. Es wäre nett, wenn Sie daraus einmal etwas zitieren würden.
Wenn man lange genug wartet, wird aus dem, was man als Unrecht angesehen hat, Recht, wie man beim Zusammenleben Unverheirateter oder bei der Abtreibung oder bei der Homosexualität beobachten konnte. (H. Pöll)
Artikel 146 lautet: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Frage: Haben Sie oder Ihre Eltern je dem Grundgesetz zugestimmt? Warum wurden wir nicht gefragt? Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung, die des höchsten Gerichts unwürdig ist, argumentiert, die Bürger hätten durch die Teilnahme an der Wahl dem Grundgesetz zugestimmt. Eine abstruse Argumentation: Die Bürger hätten also nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen dürfen. Die Unsinnigkeit der Entscheidung zeigt sich am Extrem: Demnach hätte die Juden durch die Wahl ihre Lagerältesten dem KZ zugestimmt. Bei dieser Situation braucht man sich nicht zu wundern, dass viele nicht mehr hinter einem solchen Staat stehen und Reichsbürger oder Querdenker werden.
Ein anders Beispiel:
Gerade lesen wir, dass die Regierung sich immerhin doch noch nach 101 Jahren (!) entschlossen hat, einen Verfassungsauftrag zu erfüllen: „Der in Art. 138 Abs. 1 Weimarer Verfassung i. V. m. Art. 140 Grundgesetz niedergelegte Verfassungsauftrag, die auf Gesetz, Vertrag oder besonde- ren Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemein- schaften abzulösen, besteht seit 101 Jahren. Es ist zu begrüßen, dass die Bundestagsfraktionen, welche nunmehr Entwürfe für ein Bundesgesetz zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt haben, den Verfassungsauf- trag ernst nehmen und ihn erfüllen möchten.“ Das wird noch ein paar Jahre dauern. Übrigens steht die Kirchensteuer sowieso auf tönernen Füßen: Vieles von dem, was der Kirche durch die Säkularisation genommen wurde, hat sie früher durch Betrug erworben: https://autorenseite.wordpress.com/kirchensteuer/
Ich erinnere mich an eine Zeit, als Asylanten an unserer Grenze erschienen und dort beispielsweise einen Zettel vor wiesen, auf dem „Azil“ stand. Das wurde als Asylantrag verstanden und die betreffenden Personen landeten im Asylverfahren.
Anders sieht es heute aus: An der EU-Außengrenze von Polen lagern Tausende bei Kälte im Freien und hoffen auf Asyl. Aber ein großer Stacheldrahtzaun verwehrt ihnen das. So müssen dort Menschen sterben. Wenn sie einen Zettel hochhalten würden mit der Aufschrift „Asyl“, nützt das nichts. Im Gegenteil sichern wir noch zusätzlich unsere Grenze zu Polen ab.
Wenn man das Asylrecht ernst nehmen würde, müssten Tausende asylberechtigte Afrikaner an den Toren der spanischen Exklaven Ceuta und Mellila erscheinen können und dort Asyl beantragen können. Aber hohe Zäune verwehren ihnen das.
Wäre es nicht ehrlicher, das Asylrecht abzuschaffen, weil wir nicht alle aufnehmen können, die von diesem Recht Gebrauch machen können? Das Asylrecht ist ja unter dem Eindruck der Erfahrungen mit dem Dritten Reich entstanden, als viele vor der Nazi-Herrschaft flohen. Aber damals war die Zahl der Flüchtlinge überschaubar. Heute jedoch geht es um Millionen Flüchtlinge, für die das Gegenteil dessen gilt, was die Kanzlerin einmal gesagt hat: „Wir schaffen das.“
„Deutschland stürzt ab.“ Darüber habe ich hier schon oft geschrieben. Ein sichtbares Zeichen sind beispielsweise die fehlenden Toiletten. Früher hatten selbst die kleinsten Bahnhöfe Toiletten. Heute bleibt nur das Gebüsch (sofern vorhanden!). Und in den Zügen sind die Toiletten auf ein Mindestmaß beschränkt. In welche kaum vorstellbaren Nöte die Menschen dadurch kommen können, habe ich hier beschrieben. https://autorenseite.wordpress.com/2018/02/08/die-buschpiesler-armes-deutschland/ https://autorenseite.wordpress.com/2019/09/20/meine-neueste-geniale-erfindung/
Nun hat sich endlich mal ein weitsichtiger Politiker dieses Problems angenommen, nämlich der stellv. Ministerpräsident von Bayern Hubert Aiwanger. Er fordert ein „Recht zum Pieseln“. Recht hat er. Jetzt, wo die Rasthäuser wegen der Corona-Krise geschlossen sind, wissen die LKW-Fahrer nicht, wohin mit ihren Nöten. Da könnte manche Blase platzen und viele Nieren könnten durch den Harnstau kaputt gehen.
Deswegen fordere ich hier mit allem Nachdruck, dass das Pieselrecht ins Grundgesetz aufgenommen wird. Und ein Menschenrecht ist es auch. Deshalb sollte man eine Petition starten.
Hier kommt wie jeden Tag ein Zitat aus dem neu erschienenen Buch „Mit spitzer Feder“. Wenn Sie für einen Vortrag oder ein Buch ungewähnliche Zitate suchen — hier werden Sie fündig.
„Je größer ein Unfall ist, umso eher ist zu erwarten, dass das Strafverfahren eingestellt wird.“ H. Pöll, Aphoristiker und Buchautor
Ach, das waren noch Zeiten, als die Polizei gewalttätige Demonstrationen ganz einfach beenden durftemit der Folge, dass jeder, der sich dann nicht entfernte, wegen Landfriedensbruchs bestraft werden konnte. Und heute haben wir das Demonstrationsrecht zu einem so hohen Gut empor stilisiert, dass viele Bürger in Angst und Schrecken in ihren Häusern sitzen, wenn ihnen die Scheiben eingeschlagen werden und sie ausgeplündert werden.
Da fragt man sich doch, ob nicht die Sicherheit Vorrang vor der Demonstrationsfreiheit haben müsste. Ein Kompromiss zwischen Demonstrationsrecht und den Erfordernissen der Sicherheit könnte so aussehen: Bei großen Demonstrationen, die voraussichtlich ausarten können, ist der Bereitschaftsrichter anwesend und entscheidet auf Antrag der Polizei, wann eine Demonstration beendet werden muss. Hätte die Demokratie wirklich Schaden genommen, wenn die Hamburger Demonstration frühzeitig gestoppt worden wäre?
Wie sind wir zimperlich beim Veröffentlichen von Bildern! Da kann man nur sagen: Bravo Bildzeitung! Die hat ohne Rücksicht auf die zweifelhafte Rechtslage auf ihrer Titelseite Bilder von gewalttätigen Demonstranten veröffentlicht. Die Polizei aber stößt an Grenzen: Sie erhält zwar Bilder von Bürgern zugespielt, kann aber nicht viel damit anfangen, da sie die nicht ohne weiteres ins Netz stellen kann. Wäre da nicht eine Einschränkung des Rechts am eigenen Bild gerechtfertigt? Muss man Straftäter wirklich so schützen?
Der Brutalität der Täter müsste die Härte des Rechts entgegen treten: Wie wäre es denn, wenn man die Täter farblich dauerhaft so markieren würde wie Geldscheine beim Automatenaufbruch? Und wie wäre es auch, wenn ein Hubschrauber ein Stahlnetz über die Plünderer werfen würde,sobald sie einen Laden verlassen, und die Polizei dann gleich zugreifen würde?Und wie wäre es, wenn die Demonstranten fürchten müssten, dass sich ein Ladenbesitzer mit der Schusswaffe gegen die Ausplünderung wehrt? Aber bei unserem wachsweichen Recht fürchtet sich der Überfallene mehr vor dem Schusswaffengebrauch als der Verbrecher. Immerhin würde es doch vielleicht abschreckend wirken, wenn sich vor solchen Ereignissen ein paar mutige Geschäftsleute auf einem Plakat ablichten lassen würden mit der Botschaft: „Wir schießen auf jeden Einbrecher!“
Wenn die gesamte Polizei, die wir aufbieten können, nämlich 20.000 Mann, den Mob nicht in Schranken halten können: Warum holt man nicht die Bundeswehr zu Hilfe? Wenn eine martialisch ausgerüstete Division am Straßenrand steht und sich der Mob keine Chancen auf Randale ausrechnen kann, wird diesen Chaoten bald die Lust auf Gewalt vergehen. Aber leider sind alle unsere Politiker zu zimperlich, um auch nur eine dieser Ideen aufzugreifen!
Das Attentat von Berlin zeigt, wie chaotisch die Flüchtlingspolitik ist:
Merkel hat aus humanitären Gründen Menschen unkontrolliert ins Land gelassen.
Die Folge davon ist, dass wir nun 550 Gefährder im Lande haben, die eigentlich ständig von der Polizei überwacht werden müssten, was aber unmöglich ist, wie sich beim Attentat gezeigt hat. Der frühere Anti-Terror-Chef des britischen MI6, Richard Barrett, sagte dem Radiosender BBC 4, dass sich in Deutschland sogar 7.000 Terrorverdächtige aufhalten. 550 seien „wirklich gefährliche Extremisten und potentielle Terroristen“.
Die Überwachung von Gefährdern lässt daher zwangsläufig nach, wenn sich jemand längere Zeit einwandfrei führt, obwohl dies ja gerade die Taktik der „Schläfer“ ist.
Der Täter von Berlin hat sich mehrere Idenditäten zulegen können, ohne dass dies durch Abgleichung der Fingerabdrücke aufgefallen wäre.
Die Zusammenarbeit in der EU funktioniert überhaupt nicht, sonst hätte man in einer gemeinsamen Kartei abrufen können, um wen es sich bei dem Täter handelt, nämlich einen schwer vorbestraften Mann.
Die Abschiebung von Leuten, die wir nicht haben wollen, funktioniert nicht richtig. Jeder Tag, den ein Abzuschiebender zu lange im Lande bleibt, kann Menschenleben kosten! Dieser Satz sollte im Satz der zuständigen Behörden an der Wand hängen.
Es fehlt offenbar ein Straftatbestand und Haftgrund für diejenigen, die trotz Anordnung der Ausreise noch hier bleiben.
Das Asylrecht wird als eine Art Gottes Gebot betrachtet, an das sich niemand heran traut. Lieber wird es stillschweigend missachtet. Das Asylrecht ist inkonsequent, weil es nur für politische Flüchtlinge gilt, nicht aber für die, die schlimmer dran sind, weil sie vor dem Hungertod fliehen. Das Asylrecht passt auch nicht in unsere Zeit, in der 60 Millionen Menschen auf der Flucht sind. Es muss also eine Obergrenze geben, denn die Sicherheit in einem Staates muss vor der Humanität stehen.
Beim Thema Verjährung kann man sehen, wie sich die Wertvorstellungen der Menschen gewandelt haben:
Mein Großvater hatte als Regierungspräsident ein Problem zu entscheiden, das ihn so sehr beschäftigt hat, dass sogar noch ich als Enkel weiß, um was es gegangen ist. Er hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es standeswidrig für einen Beamten ist, sich auf Verjährung zu berufen.
Heute sieht man das anders: Ein Anwalt prüft als erstes die Verjährung. Es geht also nicht mehr um die Gerechtigkeit, sondern um die Frage: Wie komme ich zu einem Vorteil? Nehmen wir an, ein Arzt hat seinem Patienten das Leben gerettet und schickt ihm erst sehr spät seine Rechnung. Der Patient geht zum Anwalt und der beruft sich auf Verjährung. Zur Rechtfertigung sagt der Anwalt: Der Arzt schaut doch, was er kriegen kann, und wir tun es auch!
Inzwischen hat sogar der Staat das Feld der Verjährung entdeckt: Die Bankenlobby fand es untragbar, dass ihre Institute 30 Jahre lang für falsche Beratung zu haften hatten, und so setzte sie ein Gesetz durch, nach welchem im Normalfall der Haftungstatbestand bereits verjährt war, bevor der Kunde überhaupt merkte, dass er über den Tisch gezogen worden war. Nach Protesten ist allerdings diese untragbare Verjährungsregel wieder abgemildert worden, aber es bleibt die Frage, warum Banken überhaupt mit einer Sonderregel begünstigt werden müssen.
Auch der Staat selbst schaut, ob er nicht über die Verjährungsregeln Geld sparen kann. So hat er in den Beihilferegeln eine einjährige Verjährungsfrist festgelegt. Dafür gibt es eigentlich keine sachliche Rechtfertigung, denn der Staat kann sich ja freuen, wenn seine Beamten länger warten, um sich die Beihilfe auszahlen zu lassen. Es gibt hier auch nicht das Problem, dass durch Zeitablauf Unklarheiten entstehen könnten, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine Abkürzung der Verjährung nicht nötig ist. Sie erfolgte ganz offensichtlich deshalb, weil alte Menschen an ihrem Lebensende viel Geld kosten und etwas anderes im Kopf haben als die Beihilfe. Oft sind sie auch gar nicht mehr in der Lage, einen Beihileantrag zu stellen. So kann der Staat dann, wenn jemand mal endlich Ordnung in die Angelegenheiten eines Schwerkranken bringen will, über die Verjährung einen Haufen Geld sparen, indem er sagt: Zu spät!
Schäbig!
Interessiert Sie das Thema Lobbykratie oder Justiz?
Man sollte das Asylrecht einmal von Grund auf neu durchdenken und dann auch neu regeln. Es ist doch völlig widersinnig, dass das Asyl nur gewährt wird, wenn jemand aus politischen Gründen fliehen muss. Wer aber in seinem Land verhungern muss, hat keinen Anspruch auf Asyl.
Und noch etwas erscheint mir als untragbar: Unsere Soldaten setzen in Afghanistan ihr Leben im Kampf gegen die Taliban ein. Afghanische Männer aber kommen nach Deutschland und erhalten Asyl.
Wenn sich nun der Westen entschließen würde, in Syrien gegen den IS vorzugehen, hätten wir die absurde Situation, dass etwa eine halbe Million wehrfähiger Syrer es sich bei uns gut gehen lassen würde, während unsere Soldaten im Dreck liegen und kämpfen. Bei uns werden ja schon die ersten Stimmen laut, die einen Einsatz deutscher Soldaten fordern, um dort eine sichere Zone für die Flüchtlinge einzurichten. http://web.de/magazine/politik/wolfgang-ischinger-militaereinsatz-deutschlands-syrien-30917316
Man sollte deshalb auch darüber nachdenken, ob man nicht das Asyl in solchen Fällen verweigern sollte, in denen bei uns einmal wehrpflichtige Männer zum Kämpfen eingezogen wurden.
In unserem Staat war es ja lange Zeit Tradition, dass es eine Wehrpflicht für Männer gab. Das ist nun vorbei auch deshalb, weil eine Armee von Berufssoldaten bei der derzeitigen Bedrohungslage ausreicht. Aber das könnte sich auch bei uns schnell wieder ändern. Es wäre deshalb nicht unangemessen, bei Asylanten die Frage aufzuwerfen, ob sie nicht in ihrem Land bleiben müssten, um dort die Freiheit und Demokratie zu verteidigen.
Ich gebe zu, dass die Frage sich im Falle Syriens derzeit nicht stellt, denn dort ist die Lage zu verworren, als dass man von den syrischen Männern verlangen könnte, dort in den Krieg zu ziehen. Dort gibt es das menschenverachtende Regime Assad, die Rebellen und den IS. Für keine Seite könnte man die Männer in den Krieg schicken. Anders wäre es aber, wenn die UN sich entschließen würden, Soldaten nach Syrien zu schicken, um dort wieder geordnete Verhältnisse herzustellen. Wären dann nicht in erster Linie die Syrer selbst gefordert? Und müsste das Asylrecht nicht für diesen Fall bestimmen, dass Wehrpflichtigen hier kein Unterschlupf gewährt werden kann?