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Die unglaubliche Schäbigkeit von Versicherungen

Viele Menschen suchen sich ihre Versicherung mit einem Vergleichsportal über die Höhe der Prämien aus. Wichtig wäre aber vielmehr, sich eine Versicherung zu suchen, die im Fall eines Falles auch zahlt. Und da bietet die Bayerische Versicherungskammer ein ganz schäbiges Beispiel:

Ich habe gerade meine schwer demenzkranke Frau bis zu ihrem Tod gepflegt. Das war Schwerstarbeit Tag und Nacht. Dennoch war die Versicherung nicht bereit, mir eine höhere Pflegestufe zuzugestehen. Sie beruft sich dabei auf Gutachten einer Gutachterin von Medicproof, einem Unternehmen, das die Versicherungen sich selbst für solche Fälle gegründet haben. Was soll man schon von einem solchen versicherungsinternen Gutachterteam verlangen? Wie heißt es so treffend: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“
Ich habe gegen die falsche Einstufung protestiert und die Versicherung gefragt, was ich denn nach ihrer Auffassung noch hätte tun sollen, um höher eingestuft zu werden. Ich erhielt keine Aufklärung.
Meine Frau hat im Zuge ihrer Erkrankung eine Phase des Wahnsinns durchlaufen und hätte eigentlich nach Auffassung des Psychiaters der Uniklinik München dort untergebracht werden müssen. Aber dort war kein Bett frei, so dass ich diese Phase mit meiner Frau zu Hause durchstehen musste. Obwohl die Versicherung dadurch Tausende erspart hat, war sie nicht bereit, mir dafür eine höhere Pflegestufe zuzugestehen. Dabei hat meine Frau mehr als ein halbes Jahrhundert insgesamt einen hohen Betrag an Prämien einbezahlt  und kaum Ansprüche gestellt.
Ich glaube, die Versicherung kalkuliert so: Ich bin schon so alt, dass ich mich kaum auf einen Prozess einlassen werde, und wenn doch, werden die Erben keine Lust haben, weiter zu streiten.
Ein ganz schäbiger Verein, der mir nun schon zum dritten Mal Leistungen verweigert, die mir zustehen!

Handschellen und Menschenwürde

JustitiaTitel
Der Prozess gegen die 96-jährige KZ-Schreibkraft in Itzehoe ist ein einziges Trauerspiel. Er zeigt das Versagen der Justiz bei der Aufarbeitung des Unrechts aus der Nazi-Zeit. Immerhin hat man nun nach 70 Jahren eine 96-Jährige vor Gericht gezerrt. Gezerrt muss man schon sagen, denn die alte behinderte Frau wurde in Handschellen (!) vorgeführt.
Mich erschreckt so etwas. Ich betrachte das als Verstoß gegen die Menschenwürde. Die Justiz will damit anscheinend das zeigen, was sie bisher versäumt hat, nämlich dass sie hier hart durchgreift.
Ich war Strafrichter in den verschiedensten Positionen: vom Amtsrichter bis zum Vorsitzenden des Schwurgerichts. Bei mir ist nie ein Angeklagter in Handschellen vorgeführt worden, obwohl ich als Jugendrichter mit den Anfängen der RAF zu tun hatte. Der Präsident des Amtsgerichts hatte damals vorsichtshalber eine Hundertschaft Polizei in Bereitschaft gehalten. Später hatte ich bei den bei den im Gerichtsbezirk liegenden Grenzübergängen Kufstein und Schwarzbach mit Verbrechern jeden Kalibers zu tun, natürlich auch mit Mafiosi.

Entwürdigendes Schauspiel

Fesselung von Straftätern – ein entwürdigender Show-Effekt?

Dass ich natürlich als Strafrichter oft bedroht wurde, liegt auf der Hand. Wie das bei einem besonders gefährlichen Mann verlief, lesen Sie in der Leseecke in der Kurzgeschichte „Ein ganz normaler Tag“.

VW: Wenn das Volk Charakter hätte

Die Gehälter des Top-Managements von VW sind gerade von 39,5 Millionen Euro im Jahr 2017 auf zusammen 50,3 Millionen Euro gestiegen. Mich erinnert das an den unverschämten Ausspruch eines Vorstandsmitglieds einer Bank, die vom Staat gerettet werden musste: „In schweren Zeiten wird die Arbeit schwieriger und da müssen natürlich auch die Bezüge der Vorstandsmitglieder steigen.“
Was ich nicht begreife ist dies: Da werden Autos mit einer Schummelsoftware als umweltfreundlich verkauft. Und als der Skandal auffliegt und die Kunden das verlangen, was ihnen vorgegaukelt wurde, nämlich gereinigte Abgase, wird ihnen eine Nachbesserung verweigert.

Wenn nun die Kunden solidarisch wären, würden sie sagen, bei so einer Firma kaufen wir so lange nichts mehr, bis der Schaden behoben ist. Aber weit gefehlt: VW verzeichnet Rekordumsätze.
Was waren das noch für Zeiten in meiner Jugend: Wenn ein Metzger unsauber arbeitete, stand das in der Zeitung und er konnte seinen Laden schließen. Wenn aber heute lebensgefährliche Listerien im Käse festgestellt werden und Menschen daran sterben oder wenn gefährliche Salmonellen in anderen Produkten ihre Opfer fordern, sagen die Kunden anscheinend: „Das kann halt mal vorkommen!“
Und so ist es kein Wunder, dass auch der Abgasskandal keine sonderlichen Auswirkungen hat. Die Autoindustrie ist ja auch dank der GroKo vor Sammelklagen geschützt. Und die Prozesse einzelner kann man mit guten Anwälten bis in die letzte Instanz treiben und wenn sich eine Niederlage abzeichnet, kann man sich immer noch herab lassen und einen Vergleich schließen – möglichst mit Verschwiegenheitsverpflichtung.

Entwürdigendes Schauspiel

JustitiaTitel

Es ist in meinen Augen ein entwürdigendes Schauspiel, das uns da gestern Abend in den Fernsehnachrichten gezeigt wurde: Der Fahrdienstleiter, der das Bahnunglück bei Bad Aibling verschuldet haben soll, wird in Handschellen vor Gericht vorgeführt. Weil er sich deswegen schämt, hat er ein Tuch über seine Hände gewickelt.
Ich frage mich, weshalb der Mann gefesselt sein muss: Er ist geständig und trägt schwer an seiner Schuld. Von so einem Mann ist doch nicht zu erwarten, dass er in irgendeiner Weise ausfällig wird. Hoffentlich klären uns die Medien beim nächsten Termin darüber auf, weshalb diese entwürdigende Maßnahme notwendig war.

PS.: Das obige Titelbild stammt aus dem Buch „Adieu Justitia„.

Wie lange darf ein Prozess eigentlich dauern?

JustitiaTitelTitelbild des Buches „Adieu Justitia“.

Fiat iustitia, pereat mundus? (Gerechtigkeit mus geschehen, auch wenn die Welt dabei untergeht)
Kachelmann oder Tschäpe sind Musterbeispiele für Prozesse, bei denen man sich fragt, wie lange eigentlich ein Prozess dauern darf.
Beim NSU-Prozess findet insofern eine gewisse Kontrolle statt, als die Frau in Haft ist und das Gericht immer wieder über die Frage der Haftfortdauer entscheiden muss.
Ein neunmonatiger Prozess wegen versuchter Vergewaltigung gegen Kachelmann erscheint doch außerordentlich lang. Und man fragt sich, ob nicht die Dauer eines Prozesses in angemessenem Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe stehen muss. Kann man es einem Menschen zumuten, dass er einen erheblichen Teil seines Lebens opfern muss, um sich womöglich gegen völlig aus der Luft gegriffene Vorwürfe wehren zu müssen? Irgendwo muss alles seine Grenze haben. Keinesfalls darf es sein, dass ein Strafprozess länger dauert als die zu erwartende Strafe.

Die Mutter im NSU-Prozess

„Brigitte Böhnhardt im NSU-Prozess: Kein Wort für die Opfer“
So lautet eine Schlagzeile im Spiegel über einem Artikel von Frau Friedrichsen. Und im Artikel schreibt sie:
„Sie sagt nicht, dass ihr Menschen und deren Angehörige leidtun, denen mit der Ceska 83 in die Köpfe geschossen worden war und die elend am Tatort verbluteten. Kein Wort in Richtung der Opfer.“
Ich finde das ausgesprochen übel, was der Spiegel hier zu Papier gebracht hat. Aufgabe eines Zeugen ist es, Tatsachen zu bekunden, die zur Aufklärung der Tat beitragen, bzw. wie es die StPO ausdrückt: „Der Zeuge ist zu veranlassen, das, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben.“ Für eine Entschuldigung oder Beileidsbezeugung ist in einer Zeugenaussage eigentlich kein Platz. Und wenn Frau Friedrichsen trotzdem so etwas erwartet und Frau Böhnhardt ins moralische Abseits stellt, so ist das in meinen Augen eine Gemeinheit gegenüber einer Frau, die sicherlich genug gelitten hat.
Es wäre gut, wenn der Spiegel sich darauf besinnen würde, sachlich zu berichten und dabei auf das moralisierende Gutmenschentum zu verzichten.

Vatileaks: Kurzer Prozess oder Schau?

Beim Prozess gegen den Diener des Papstes haben die Richter und der Papst schlechte Medienkritiken bekommen. Das Gericht will nur 4 Tage verhandeln und dabei die Hintermänner sowie die Hintergründe der Tat im Dunkeln lassen; anscheinend habe der Vatikan kein Interesse an der Aufklärung – so lauten die Vorwürfe.
Offensichtlich haben die Medien ein merkwürdiges Verhältnis zur Gerichtsbarkeit. Man sieht diese als bloßes Vollzugsorgan. Im vorliegenden Fall müsste also der Papst bestimmt haben, inwieweit der Fall aufgeklärt werden soll.
Das zweite Missverständnis der Presse ist dies: Es geht in dem Verfahren um die Tat des Dieners. Das Gericht darf sich mit dem Fall nur insoweit befassen, als die Fakten Einfluss auf die Bewertung der Tat haben. Die Presse aber würde gern als Sensation den ganzen Vatikan als Sumpf schildern können.
Meine persönlichen Meinung zum Prozess ist diese: Bei einem geständigen Täter müsste das Verfahren leicht an einem Tag beendet werden können.
Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Richter Angst vor der Presse haben: Sie wollen keine schlechten Kritiken. Daher stehen sie vor der Frage, wie es ein Richter ausgedrückt hat: „Stille Messe oder Hochamt?“ Und die meisten entscheiden sich für das Hochamt. Ich habe den Kachelmann-Prozess nicht verfolgt, vermute aber, dass er so ein Beispiel für ein „Hochamt“ ist.