Aus Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergibt sich, dass Flüchtlinge das Recht haben, Asyl zu suchen und zu genießen. Als schlichter Denker, zu denen ich mich zähle, verstand ich unter „genießen“, dass Asyl in entsprechenden Fällen zu gewähren ist. Dem ist aber nicht so. Nur die Genfer Flüchtlingskonvention schützt die Flüchtlinge davor, in das Land zurück geschickt zu werden, in dem sie gefährdet sind.
Was also unter „Menschenrecht“ verstanden wird, sehen wir an der polnischen Grenze: das Recht, u. U. bei Kälte draußen zu erfrieren. Und die EU sieht eiskalt zu.
Als schlichter Denker würde ich diese Lösung sehen: Man erklärt ein paar Quadratmeter von Polen zur Exklave und versorgt dort die Menschen in Notunterkünften. Das wäre eine Geste der Menschlichkeit, würde aber keinen Flüchtlingsstrom auslösen.
Nur schade ist, dass einem so schlichten Denken, das mir zu eigen ist, so viele Hemmschwellen im Wege stehen. So wird weiter gestorben und man gewöhnt sich daran. Nur Amnesty International mahnt ungehört.