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Zwei Fragen zum Fall George Floyd


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Die erste Frage, die man sich wohl stellt, ist die: Wie kommt das Gericht ausgerechnet auf 22 1/2 Jahre? Wären 22 volle Jahre nicht auch schon genug gewesen?

Die zweite Frage ist die: Was wäre wohl bei einem deutschen Gericht heraus gekommen? Wohl kaum ein Gericht hätte sich davon überzeugen lassen, dass der Polizist sein Opfer coram publico ermorden wollte. Er hat die Fixierungsmethode angewandt, die er gelernt hat, und dürfte womöglich das „I can’t breathe“ für das übliche Theater gehalten haben, das Betroffene bei polizeilicher Gewalt zu veranstalten pflegen.
Nicht ausgeschlossen wäre es also, dass der Polizist bei einem deutschen Gericht womöglich sogar mit der üblichen Strafaussetzung zur Bewährung davon gekommen wäre.

Vorbeugen, Herr Maas!

In Großbritannien breitet sich in erschreckendem Ausmaß eine Art von Verbrechen aus, die Entsetzen auslöst: Die Täter gießen ihren Opfern Säure ins Gesicht und rauben sie aus. Die Opfer sind dann ein Leben lang entstellt.
Es ist wahrscheinlich, dass diese Verbrechenswelle auch über Deutschland herein brechen könnte. Dem müsste man von vornherein begegnen und nicht erst, wenn solche Taten die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen.
Deshalb sollte der Tatbestand der gefährlichen Körperverlezung dahin gehend ergänzt werden, dass solche Säureattentate mit mindestens 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
An die Arbeit, Herr Maas! Sie wollen doch wohl nicht so lange warten, bis ein erstes Opfer durch Säure erblindet?