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Zwei Fragen zum Fall George Floyd


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Die erste Frage, die man sich wohl stellt, ist die: Wie kommt das Gericht ausgerechnet auf 22 1/2 Jahre? Wären 22 volle Jahre nicht auch schon genug gewesen?

Die zweite Frage ist die: Was wäre wohl bei einem deutschen Gericht heraus gekommen? Wohl kaum ein Gericht hätte sich davon überzeugen lassen, dass der Polizist sein Opfer coram publico ermorden wollte. Er hat die Fixierungsmethode angewandt, die er gelernt hat, und dürfte womöglich das „I can’t breathe“ für das übliche Theater gehalten haben, das Betroffene bei polizeilicher Gewalt zu veranstalten pflegen.
Nicht ausgeschlossen wäre es also, dass der Polizist bei einem deutschen Gericht womöglich sogar mit der üblichen Strafaussetzung zur Bewährung davon gekommen wäre.