Schlagwort-Archive: CD

Die Klientelpolitik der FDP

Nun will also die Bundesjustizministerin den Ankauf von Steuer-CDs verbieten. Sie betreibt damit eine Politik, die den Steuersündern hilft, und das ist schlimm. Ein solches Verbot wäre auch völlig systemwidrig:
Wir finden es selbstverständlich, dass bei Verbrechen Belohnungen ausgesetzt werden. Warum soll derjenige, der aufklärende Hinweise nach einem Banküberfall gibt, Geld erhalten, derjenige aber, der eine Steuerhinterziehung anzeigt, nichts bekommen?
Freilich ist es so, dass die Steuer-CDs auf unerlaubte Weise erstellt worden sind. Aber sollen wir deshalb die Augen davor verschließen?
Die Schweiz hat ihre Gesetze zum Schutz des Bankgeheimnisses und wir haben eine Strafprozessordnung, die die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln verbietet. Das sollte ausreichen. Mehr Gesetze brauchen wir nicht.
Im übrigen kommt der Vorschlag von der Bundesjustizministerin sowieso zu spät. Es heißt immer, das Kapital sei leichtfüßig wie ein Reh, und so haben die Steuerhinterzieher ihr Geld längst anderswo in Sicherheit gebracht, und sie sollen dabei von den Banken unterstützt worden sein. Da wird der Markt für Steuer-CDs sowieso ausgetrocknet sein, wenn die Ministerin ihr Gesetz fertig gestellt hat. Sie ist ja eine kluge Frau und sollte einsehen, dass sie mit ihrer Idee nur Leute verprellt, die nicht zur Stammklientel der FDP gehören und sich überlegen, ob sie vielleicht diese Partei wählen sollen.

Die gekauften Steuer-CDs werfen interessante Fragen auf:

Die erste Frage ist schon beantwortet und zwar so, wie erwartet: Wie stellt sich die Regierung zum Ankauf der CDs? Es zeigt sich wieder einmal, dass sie zu den Reichen hält. Das ist nichts Neues.
Was aber spannender ist, ist die Frage, ob die Steuersünder überhaupt Angst haben müssen. Wenn sie nämlich wegen Steuerhinterziehung bestraft werden, könnte es durchaus sein, dass ihre Schweizer Bank ihnen Schadensersatz in Höhe der Strafe zahlen müsste. Schließlich ist die Bank zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss die Daten ihrer Kunden sicher verwahren. Ein Datendiebstahl könnte doch wohl nur von einem Angestellten der Bank begangen worden sein, für den die Bank haften müsste. Interessant wird sein, was die Schweizer Gerichte dazu sagen.