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Wahl in Bayern: Wann platzt Söders Bombe?

Im Oktober ist Wahl in Bayern. Noch ist alles ruhig, aber das kann sich schnell ändern, wenn die ersten Grundsteuerbescheide nach dem neuen Recht hinaus gehen. Da wird es ein lautes Geschrei derer geben, die auf einmal viel mehr zahlen müssen. Und diese Leute werden die Politiker an ihr Versprechen erinnern, dass das neue Gesetz nicht zu einer Grundsteuererhöhung führen sollte, was aber insofern ein Missverständnis ist, weil das nur das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleich bleiben sollte, nicht aber die individuelle Steuerbelastung.

Die Grundsteuerreform in Bayern ist: verfassungswidrig!
Wir hatten bisher alte Grundstückseinheitswerte, die mit Akribie festgestellt wurden: Man hat dann den ermittelten Wert auf das Jahr 1964 zurück gerechnet. Ich verstehe nicht, warum man die alten Werte nicht ganz einfach auf die heutige Zeit hoch gerechnet hat. Man hat ja überall Statistiken über die Entwicklung der Immobilienwerte, so dass dies ohne weiteres möglich gewesen wäre, ohne dass man die Bürger zur Abgabe einer unverständlichen Erklärung genötigt hätte. Auf diese Weise hätte man jedenfalls eine individuelle Wertfeststellung erreicht. So aber hat man ein Verfahren gewählt, das praktisch auf ein Subventionsprogramm für die Steuerberater hinausläuft.
Wenn ich das bayerische System mit dem Äquivalenzwert richtig verstanden habe, wird alles „über einen Kamm geschoren“. Das ist etwa so ähnlich, als würde man Autos nicht nach Hubraum, sondern nach der Zahl der Sitze bewerten.
Nun sind freilich die Werte von Grundstücken und Häusern völlig unterschiedlich. Es kann doch nicht sein, dass der Besitzer einer Bruchbude auf einem schlechten Grundstück nach dem selben Maßstab bewertet wird, wie ein anderer mit einer energieautarken aussichtsreichen Luxusvilla mit Schwimmbad. Die Bewertung findet nämlich nach dem neuen Gesetz ganz einfach nicht mehr nach Werten statt, sondern nach Quadratmetern von Grundstück und Wohnfläche.
Weil aber das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht erhöht werden soll, verschiebt sich die Belastung der Grundeigentümer. Die Besitzer billiger Immobilien werden stärker belastet und die Eigentümer von Luxusvillen werden entlastet, denn eine Bruchbude mit großer Wohnfläche auf einem schlechten großen Grundstück, wird stärker besteuert als eine Luxusvilla mit kleinerer Wohnfläche auf einem kleineren aussichtsreichen Grundstück, obwohl diese vielleicht einen vielfachen Wert hat.
Die Ungerechtigkeiten des alten Rechts, die vom Verfassungsgericht beanstandet wurden, wurden also durch neue ersetzt. Das wird das Verfassungsgericht kaum hinnehmen. Und im Volk wird es Beunruhigung geben, wenn das Volk erst merkt, was man ihm da eingebrockt hat. Das wird der CSU mit Sicherheit bei der Wahl schaden.