Richter zum Angeklagten: „Sie haben doch den Einbruch bei der Polizei zugestanden, und nun bestreiten Sie. Wie kommt denn das?“
Angeklagter: „Mein Anwalt hat mich von meiner Unschuld überzeugt!“
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Als Anwalt bekannt werden
https://autorenseite.wordpress.com/home/
Was mich wundert, ist die Tatsache, dass offenbar noch kein Anwalt Verfassungsbeschwerde gegen die neuen COVID-19-Beschlüsse eingelegt hat. Der Lockdown für Ungeimpfte ist m.E. verfassungswidrig:
Frage an Lauterbach: Wieso ist der Lockdown für Ungeimpfte verfassungsgemäß?
Mit dieser Ansicht stehe ich nicht allein:
https://impfentscheidung.online/rechtsgutachten-verfassungswidrigkeit-impfzwang/
Da könnte sich doch ein junger Anwalt bekannt machen, wenn er diese Ansicht vor das Bundesverfassungsgericht bringen würde. Seltsam, dass anscheinend keiner diese Chance genutzt hat.
Es geht ja auch nicht nur um das Bekanntwerden, sondern um das Durchsetzen des Grundgesetzes. Und das sollte doch auch für Anwälte eine Pflichtaufgabe sein. Wie notwendig das ist, sieht man hier:
https://autorenseite.wordpress.com/2021/12/15/die-missachtung-des-rechts-durch-den-staat/
Nun hat auch ein OVG in diesem Sinne entschieden:
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/nachrichten_artikel,-gericht-kippt-2gregel-im-niedersaechsischen-einzelhandel-_arid,671220.html
Witz zum Tag
Witz zum Tag
Witz zum Tag
Ein fröhliches Wochenende!
Ein Mann sucht seinen Anwalt auf und möchte, dass der seinen Nachbarn verklagt:
„Stellen Sie sich vor, wie der mich beleidigt hat: Er hat gesagt, ich sei ein widerlicher Querulant.“
Der Anwalt versucht, seinen Klienten zu beruhigen und meint:
„Also: ich würde meine Ruhe haben wollen und würde das hinnehmen.“
„Aber ich bin doch kein Anwalt!“
Justiz: Das sollte einmal gesagt werden
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Fraktionschef Brinkhaus hat mit seinen Vorschlägen zur Justizreform m.E. einen Fehlstart hingelegt. Das Übel bei der Wurzel zu packen hat er sich nicht getraut:
Das Rechtswesen verlottert immer mehr und dagegen hätte Brinkhaus Front machen sollen. Aber das traut er sich nicht, denn dann gäbe es Proteste von Seiten der Richterschaft und Anwaltschaft. Er fährt also weiter den bewährten Kurs der Kanzlerin nach dem Motto: Nur keinen Wirbel machen.
Um meinen Standpunkt deutlich zu machen, muss ich etwas ausholen:
Mein Großvater hatte als Behördenleiter eine nach der damaligen Rechtsanschauung schwierige Entscheidung zu treffen: Durfte er einem seiner Beamten gestatten, die Einrede der Verjährung zu erheben? Das galt als standeswidrig und hätte normalerweise zur Entlassung des Beamten führen müssen. Mein Großvater erlaubte es dennoch im Hinblick darauf, dass der Beamte 7 Kinder hatte und mein Großvater dem Mann glaubte, dass er den strittigen Betrag bezahlt hatte.
Später, als ich meinen Dienst bei der Justiz begann, benutzten die Anwälte die Verjährungseinrede auch nur ganz ausnahmsweise, wenn sie der festen Überzeugung waren, dass sonst Unrecht geschehen würde. „Das ist so ähnlich wie die Morphiumspritze beim Arzt“, sagte einmal ein Anwalt. Später, als es eine Masse von Anwälten gab, führte das dazu, dass jeder unbedingt gewinnen wollte – wie auch immer. So kam es, dass die Anwälte als erstes die Frage der Verjährung prüften. Dazu ein extremer Fall aus meiner Praxis: Ein Lehrer, dem ein Chefarzt das Leben gerettet hatte, erhob die Einrede der Verjährung, als die Rechnung mit vornehmer Verspätung eintraf. Begründung: „Der Mann schaut, was er kriegen kann, ich auch.“ Eigentlich sollte es ein Anwalt ablehnen, so einen Mann zu unterstützen.
Aber die Verhältnisse verschlimmerten sich. Es gibt kein zwielichtiges Unternehmen, das für seine erkennbar unberechtigten Forderungen nicht einen Anwalt finden würde, der diese mit Zermürbungstaktik durchzusetzen versucht.
Als meine Tochter zu meinem Entsetzen Opfer eines solchen Anwalts wurde und gegen meinen Rat bezahlte, weil sie ihre Ruhe haben wollte, habe ich mich an die Anwaltskammer gewandt und das m.E. standeswidrige Verhalten des Anwalts angezeigt. Ich habe keine Antwort erhalten.
Ich schicke diese Vorfälle voraus, weil ich meine, dass die von Brinkhaus erwähnten Fälle von Richterablehnungen auch ein Zeichen der weiteren Verlotterung unseres Rechtswesens sind. So etwas hat es früher nicht gegeben.
Die Rechtsauffassungen von früher und heute unterscheiden sich grundlegend. Früher suchte man im Strafprozess gemeinsam die Wahrheit, wenn auch natürlich im Streit. Heute ist diese Gemeinsamkeit zerbrochen und die Anwälte kämpfen darum, ihren Mandanten auf jeden Fall frei zu bekommen. Daher bekommt ein Gericht heute schon zu Beginn eines großen Prozesses ein kleines Buch auf den Tisch gelegt, in dem ein fadenscheinig begründetes Ablehnungsgesuch enthalten ist. Das ist der erste – völlig unsachliche Fallstrick – den die Verteidiger auslegen. Sie hoffen darauf, dass dem Gericht vielleicht bei der Behandlung dieses Gesuchs ein Fehler unterläuft, so dass man einen Revisionsgrund hat.
Ich habe in einer Strafkammer gearbeitet, in deren Zuständigkeitsbereich die beiden bedeutendsten Grenzübergänge liegen. Selbstverständlich häuften sich hier Straftaten von erheblichem Gewicht, teilweise mit Beteiligung der Mafia. Als Verteidiger traten natürlich die bekannten Anwälte aus ganz Deutschland auf und zu deren Taktik gehörte fast immer die Richterablehnung. Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Entscheidung über die Richterablehnung länger als einen Tag auf sich warten ließ. Insofern liegt also Brinkhaus mit seiner Behauptung falsch, hier liege die Ursache von Verfahrensverzögerungen. Er hätte vielmehr dieses Ablehnungsunwesen als Missbrauch der Justiz geißeln sollen. Aber so etwas traut er sich nicht, denn es ist nicht gut, die Anwaltschaft als Gegner zu haben.
Es ist ja ganz witzig, wie es läuft, wenn man sich als einzelner Richter gegen eine völlig unbegründete Ablehnung wehrt: Ich pflegte den Angeklagten zu fragen, warum er mich ablehnt, obwohl er mich gar nicht kennt. Dann sprang natürlich in der Regel der Verteidiger auf und sagte im Extremfall, dass es noch nicht bis in die bayrische Provinz vorgedrungen sein, dass so etwas zum üblichen Ritual eines Strafprozesses gehört. Dann sagte ich immer zum Angeklagten: „Was meinen Sie, wenn ich nun sagen würde, ich würde mich für befangen halten und wenn dann die Sache an eine andere Kammer verwiesen würde: Würden die Richter jener Kammer eine Freude daran haben, ein halbes Jahr zusätzlich zu ihrer sonstigen Arbeitsbelastung an einem Fall arbeiten zu müssen, der nicht in ihr Referat gehört? Wollen Sie wirklich lieber vor so einer Kammer verhandeln?“
Oft sprach ich auch in aller Deutlichkeit aus, dass im Ablehnungsgesuch zum Ausdruck kommt, dass man das Gericht für womöglich unfähig hält, dieses Gesuch prozessual richtig zu behandeln, dass man aber bisher mit einer solchen Taktik hier noch keinen Erfolg gehabt habe.
Durch solche Diskussionen habe ich die Ablehnungen auf ganz wenige Ausnahmen reduziert, und die waren natürlich nie erfolgreich.
Falsch ist übrigens auch Brinkhaus‘ Meinung, Schwerverbrecher müssten wegen Richtermangels frei gelassen werden. Sicherlich gibt es einen Richtermangel, aber deswegen muss kein Mörder frei gelassen werden, denn ein Gericht muss natürlich dringende Fälle zuerst behandeln. Auch darauf hätte Brinkhaus einmal mit aller Deutlichkeit hinweisen sollen. Aber auch das hat er sich nicht getraut.
Da muss ich mich schon wieder aufregen!
Mein Senf dazu
Obwohl der Bundesrechnungshof schon einmal scharf kritisiert hat, dass die Regierung zu viel Geld für Beratungen ausgibt, scheint diese Unsitte ungebremst weiter zu gehen: Für die PKW-Maut fielen 47 Millionen Euro Beratungskosten an. Davon wurden 14,5 (!) Millionen von einer einzigen Anwaltskanzlei kassiert. Ähnlich war es bei der LKW-Maut. Ich frage mich: Wofür haben wir eigentlich Ministerialbeamte? Sollten da nicht Leute dabei sein, die dasselbe leisten können wie eine Anwaltskanzlei? Bequemer ist es freilich, sich die Arbeit von anderen machen zu lassen. Natürlich wird die Einschaltung von Beratern damit begründet, dass man Fachleute mit Spezialwissen benötige. Doch kann man sich auch selbst dieses Wissen aneignen. Als Beispiel mögen die Richter dienen: Die können sich auch nicht von Anwaltskanzleien ihre Arbeit machen lassen. Man sollte das Beratungsunwesen nicht einfach so hinnehmen, sondern einmal genau untersuchen, zu welchen Fragen eine Anwaltskanzlei beraten hat und wieso dies in den Augen des Ministeriums notwendig war. Und hinterfragt werden sollte auch, warum eine bestimmte Kanzlei ausgewählt wurde. Sonst steht der Verdacht der Kungelei im Raum.
Der „Rechts“-anwalt: ein Anwalt des Rechts?
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CSU-Landesgruppenchef Dobrindt, der bekannt für seine verbalen Entgleisungen ist, hat von einer „Anti-Abschiebeindustrie“ gesprochen und sich damit eine Rüge des Präsidenten unseres obersten Gerichts zugezogen. Man sollte aber doch einmal darüber diskutieren, ob etwas dran ist an seinem Vorwurf:
Zunächst einmal gibt es natürlich wie überall auch unter den Anwälten schwarze Schafe, die mit unlauteren Mitteln eine Abschiebung verhindern wollen. Ein Beispiel erlebte eine Bekannte, deren Nachbarin von der Ausländerbehörde mit der Mitteilung überrascht wurde, ihre studierende Tochter sei mit einem Ausländer verheiratet. Es stellte sich heraus, dass sie und einige Kommilitoninnen gegen Bezahlung Scheinehen mit Ausländern eingegangen waren, um diesen ein Bleiberecht zu verschaffen. Ein Anwalt hatte das Ganze organisiert.
Aber es ging Dobrindt wohl nicht nur um solche Fälle, in denen strafbares Verhalten vorliegt, sondern wahrscheinlich meinte er eine ganze Masse von anderen Fällen, die aus meiner Sicht zwielichtig sind:
Eine große Zahl von Ausländern kommt nach Deutschland ohne die geringste Aussicht auf Asyl. Darf dann ein Anwalt bei völlig klarer Rechtslage den Instanzenzug beschreiten, nur um dem Ausländer etwas zu bescheren, was ihm nicht zusteht: nämlich einen längeren Aufenthalt in Deutschland – womöglich unterstützt mit öffentlichen Mitteln? Ich würde meinen, das verstößt gegen die Standesregeln des Anwaltsberufs:
Für ihn gilt nämlich das Gebot der Sachlichkeit in § 43 a Abs. 3 BRAO. Dort heißt es: „Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten.“ Ich halte es für unsachlich, wenn ein Anwalt den völlig nutzlosen Instanzenzug beschreitet, um damit etwas zu erreichen, was seinem Mandanten nicht zusteht.
Die BERUFSREGELN DER RECHTSANWÄLTE DER EUROPÄISCHEN UNION bestimmen:
„Der Rechtsanwalt hat dafür Sorge zu tragen, dass sowohl der Rechtsstaat als auch die Interessen des Rechtssuchenden, dessen Rechte und Freiheiten er vertritt, gewahrt werden… Die Achtung der mit dem Rechtsanwaltsberuf verbundenen Funktion ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen Rechtsstaat und eine demokratische Gesellschaft.“
Tragen Anwälte wirklich Sorge für den Rechtsstaat, wenn sie die Gerichte mit Asylverfahren überhäufen, bei denen klar ist, dass sie völlig aussichtslos sind? Halten Sie nicht dadurch die Gerichte davon ab, sich in absehbarer Zeiz um die Fälle zu kümmern, die es wert sind?
Ich meine, Dobrindt sollte seinen verfehlten Ausdruck über die „Anti-Abschiebeindustrie“, dafür benutzen, um eine Diskussion darüber herbei zu führen, was ein Anwalt tun darf und was nicht. Es kann doch beispielsweise nicht sein, dass Anwälte von Straftätern nur deshalb ein Rechtsmittel einlegen, weil dann ihr Mandant angenehmer in U-Haft als in Strafhaft sitzt.
Dobrindt sollte Lehren aus dem Fall Özil ziehen: Dieser Mann, der wegen seines schlechten Spiels, seines Fotos mit Erdogan und wegen Nicht-mit Singens der Nationalhymne zu Recht in der Kritik stand, hat einen Gegenangriff gestartet, der ihn in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt hat.
Anwälte waren einmal honorige Leute mit strenger Berufsauffassung: So verstieß es gegen ihre Berufsehre, die Einrede der Verjährung zu erheben, wenn nicht ein sachlicher Grund dafür vorhanden war. Heute prüft ein Anwalt als erstes die Frage der Verjährung.
Oder anderes Beispiel: Ein Anwalt mied früher jeden Kontakt zu Zeugen, damit das Gericht sich einen unverfälschten Eindruck von dessen Aussage machen konnte. Anders ist es heutzutage. So hörte ich von einem Zeugen, er sei von einem Anwalt vorgeladen worden, um die Aussage vor Gericht zu üben.
Am schlimmsten sind für mich Anwälte, die für zwielichtige Abzockfirmen und deren Inkassobüros arbeiten: Meine Tochter erhielt einmal einen vermeintlichen Anruf von der Telekom, in dem ihr vorgemacht wurde, es ginge um die Verbesserung ihres Anschlusses. Sie gab dabei unglücklicherweise ihre Anschrift an. Darauf hin behauptete dieser Netzbetreiber, sie habe einen Vertrag geschlossen. Meine Tochter hat diesen nicht bestehenden Vertrag vorsichtshalber auch noch mit Einschreiben rechtzeitig widerrufen.
Trotzdem wurde sie mit ganz üblen Drohbriefen des Netzbetreibers, eines Inkassobüros und schließlich eines Anwalts geradezu bombardiert. Obwohl ich meiner Tochter riet, das ganze Zeug wegzuwerfen und die Annahme solcher Post in Zukunft zu verweigern, zahlte sie schließlich doch über 200 Euro. Sie sagte mir, sie sei im Beruf so gestresst, dass sie solchen zusätzlichen Stress nicht brauchen könne. Sie zahle gern dafür, dass sie ihre Ruhe habe. Ich habe mich damals bei der Anwaltskammer beschwert, aber nichts mehr gehört.
Abmahngebühren
Eigentlich komisch, denke ich manchmal, wenn ich mich so an meine Zeit bei der Justiz erinnere. Dort hatte man natürlich auch mit Abmahngebühren zu tun. Bei uns ist kein Anwalt reich geworden. In der Regel wurden die Klagen auf Zahlung abgewiesen, weil gesagt wurde, dass ein Verein oder eine versierte Firma für die schlichte Abmahnung in einem simplen Routinefall keiner anwaltschaftlichen Hilfe bedurft hätte. Und wenn dann doch einmal die Hinzuziehung eines Anwalts für gerechtfertigt befunden wurde und es offensichtlich um geringfügige oder einmalige Verstöße ging, dann wurde der Streitwert halt auch mal auf 50 Euro festgesetzt. Was kamen da schon für Anwaltsgebühren heraus!
Was ist nur daraus geworden, dass nun der Gesetzgeber einschreiten musste?
Wie konnte es nur zu solchen Fehlentwicklungen kommen? Vielleicht liegt es daran, dass es Anwaltskanzleien gibt, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und die dann auch Gerichte gefunden haben, die ihnen Recht gegeben haben. Diese Fälle zitieren die Kanzleien dann bei anderen Gerichten, um den Eindruck zu erwecken, sie befänden sich in Übereinstimmung mit der „herrschenden Meinung“. Und welcher Richter stellt sich schon gern ins Abseits, indem er von dieser herrschenden Meinung abweicht?
Wenn Sie an der Justiz interessiert sind, schauen Sie doch mal hier vorbei! Sie werden Ihre Freude daran haben, Wenn Sie dort auf die Seiten „Stilblüten“, „Hallo“, „Justitia“, „Adieu Justitia“ … gehen.
Anwälte im Zwielicht?
Französischer Skandal-Anwalt Vergès gestorben, auch Advokat des Teufels genannt. So lasen wir es in der Presse. Ist das nicht schlimm? Offenbar hat der Anwalt nichts anderes getan, als dass er seinen Beruf als Strafverteidiger ausgeübt hat. Aber er hat eben Verbrecher wie Carlos und Barbie verteidigt und das wird ihm übel genommen.
Ähnlich war es bei Rechtsanwalt Schily, der als Terroristenanwalt tituliert oder besser gesagt: beschimpft wurde, aber er hat es dann doch noch zum Minister gebracht.
Und nun lesen wir zum NSU-Prozess über die Verteidiger:
„In diesem Fall zu verteidigen – das ist ein Himmelfahrtskommando“, prognostizierte ein erfahrener Verteidiger im SPIEGEL: „Die drei werden durch die Hölle gehen.“
Wie steht es um die Demokratie und den Rechtsstaat, wenn Anwälten die Übernahme bestimmter Mandate zum Vorwurf gemacht wird? Jeder, auch der schlimmste Verbrecher, hat Anspruch auf einen Verteidiger und wenn der seinen Beruf ausübt, ist das Teil unseres Rechtssystems, in dem jeder Anspruch auf die Unschuldsvermutung hat, bis er verurteilt wird.
Was nur merkwürdig an der Anwaltschaft ist, sind zwei Tatsachen:
1. dass sie solchen Kollegen nicht gemeinsam beisteht und
2. dass sie nicht gemeinsam Front gegen jene üblen Kollegen macht, die Abzockfirmen zu Geld verhelfen, das diesen erkennbar nicht zusteht.