Jetzt streitet man wieder: Sollen die Raser strenger bestraft werden oder ist doch etwas mehr Nachsicht angebracht?
Was mich am Fahrverbot stört, ist die pauschale Betrachtung dieser „Strafe“: Für den schlichten Betrachter ist jeder ein Raser, der mehr als 20 km/h zu schnell fährt. Aber seien Sie mal ehrlich: Ist es Ihnen vielleicht nicht doch schon mal so gegangen, dass Sie auf einer innerörtlichen freien Straße irrtümlich gemeint haben, schon außerhalb einer Ortschaft zu sein? Deshalb ist man noch kein Raser, sondern ein fehleranfälliger Mensch.
Das Üble an den Geschwindigkeitskontrollen ist ja, dass sie nicht an Gefahrenstellen stattfinden, sondern dort, wo das langsame Fahren eigentlich als unangebracht empfunden wird:
https://autorenseite.wordpress.com/2020/07/04/abkassieren-der-raser-wann-muss-scheuer-endlich-gehen/
Schon deshalb sollte immer die Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung abgewogen werden, bevor ein Fahrverbot verhängt wird.
Und es sollte weiter abgewogen werden, wie hart das Fahrverbot den Betroffenen trifft: Für den LKW-Fahrer kann es den Jobverlust bedeuten, für den Rentner aber nur, dass er das Steuer seiner Frau überlässt.
Schließlich verpufft bei vielen die Wirkung des Fahrverbots, weil zu wenig kontrolliert wird: Ich bin in 6 Jahrzehnten erst einmal nach dem Führerschein gefragt worden.
Mich wundert, dass – soweit ersichtlich – noch niemand nach der Verfassungsmäßigkeit des Fahrverbots gefragt hat. Eine so schwerwiegende Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist doch eigentlich als echte Strafe anzusehen und deren Verhängung sollte doch in einem Rechtsstaat in die Hand eines Richters bzw. einer Richterin gehören.