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Tabu: Abschiebung nach Ruanda?

Fällt Ihnen das nicht auch auf? Flüchtlinge aus aller Welt machen sich auf den Weg zu uns. Und irgendwann „ist das Boot voll“.
Unsere Regierung hat kein Konzept, wie das so weiter gehen soll: Die Kommunen haben Probleme mit der Unterbringung von Flüchtlingen und es regt sich schon der erste Protest dagegen.
Bei uns hat sich das „Gutmenschen-Syndrom“ ausgebreitet. Deshalb traut man sich nicht, den Weg zu gehen, den die Briten beschreiten: Sie schieben illegal Eingewanderte nach Ruanda ab und lassen dort ihre Asylberechtigung prüfen. Normal wäre ja, dass man auch bei uns diesen Weg mindestens mal diskutiert. Aber „Ruanda“ scheint bei uns zum Unwort geworden zu sein. Das würde unseren Nimbus des Gutmenschentums ankratzen.
Bisher ist es ja so, dass die Flüchtlinge, die erst einmal unser Land oder die EU erreicht haben, glauben, am Ziel zu sein, denn eine Abschiebung ist oft schwierig oder gar unmöglich. Kämen die Flüchtlinge aber erst einmal nach Ruanda, so wäre der Reiz, hierher zu kommen, für Wirtschaftsflüchtlinge verschwunden. Und das würde den Druck aus der Flüchtlingswelle heraus nehmen.
Und warum können wir nicht auch diejenigen, die von ihrem Heimatland nicht zurück genommen werden, in Ruanda unterbringen? Dann wären sie wohl schnell wieder auf dem selben Weg wieder daheim, auf dem sie her gekommen sind.
Aber unsere Gutmenschen behalten sogar Menschen im Lande, die mit Steinen und Molotow-Cocktails auf Polizeibeamte werfen. So weit sind wir gekommen.

Das war früher anders: Da hat Beckstein als Innenminister Delinquenten in ihr Heimatland abschieben lassen, obwohl ihnen dort die Todesstrafe drohte. Das lesen Sie in der wahren Kurzgeschichte mit dem Titel „Ein ganz normaler Tag“ in der Leseecke. Schauen Sie mal, wie Deutschland sich geändert hat.

Erschreckendes von Horst Seehofer


Seehofer sagte in einem Interview: „Wenn Asylbewerber Gewaltdelikte begehen, müssen sie unser Land verlassen. Wenn die vorhandenen Gesetze dafür nicht ausreichen, müssen sie geändert werden. Dazu werde ich der Koalition Vorschläge machen.“
Mit seinem ersten Satz hat er Recht: Gewalttäter müssen ausgewiesen werden. Unsere „Gutmenschen“ haben bisher zu viel Verständnis dafür gehabt, dass es Asylsuchende gibt, die über die Stränge schlagen. Beim Asylrecht muss aber im Vordergrund stehen, dass es
sich dabei um ein Gastrecht handelt, das nicht missbraucht werden darf. Es muss sich überall herum sprechen, dass unser Rechtsstaat hier energisch durchgreift und dass nicht alles mit einer Bewährungsstrafe gleich erledigt ist.
Was mich aber an Seehofers Äußerung erschreckt, ist sein zweiter Satz: Er
weiß offenbar nicht, ob die vorhandenen Gesetze genügend Schutz gegen Asyl suchende Gewalttäter bieten. Das hätte doch längst geprüft und erledigt worden sein. Gewalttaten von Asyl Suchenden hat es ja schon genug gegeben, die Anlass zu einer solchen Überprüfung hätten geben müssen. Und Seehofer müsste doch schon lange darüber Bescheid wissen.
Vielleicht ist Seehofers Äußerung ja auch nur eine Sprechblase, wie wir sie immer wieder von Politikern nach Aufsehen erregenden Straftaten zu hören bekommen.
Übrigens fallen mir zu diesem Thema zwei Geschichten ein: Früher war man bei uns nicht zimperlich mit der Abschiebung: Man machte sogar davon Gebrauch, wenn dies die Todesstrafe für den Delinquenten bedeutete. Der damalige Innenminister Beckstein sagte nämlich: „Wir sind nicht dazu da, Straftäter vor der Justiz ihres Heimatlandes zu schützen.“ Lesen Sie dazu die wahre Geschichte „Ein ganz normaler Tag“ in der Leseecke.
Und noch ein Vorkommnis fällt mir ein: Ich hatte früher einmal mit einem amerikanischen Soldaten zu tun, der im Englischen Garten in München Laternen eingeworfen hatte. Der Mann wurde sofort nach Vietnam an die vorderste Front versetzt und wurde dort gleich erschossen.

Todesstrafe in Deutschland


Wir schieben Asylanten nach Afghanistan ab, obwohl die Sicherheitslage dort bedenklich ist. Gerade hat es wieder ein Attentat mit 50 Toten gegeben. Während früher die Kanzlerin persönlich in solchen Fällen Beileid und Abscheu aussprach, ist nun so etwas zum Alltag geworden, so dass sie solche Erklärungen dem Auswärtigen Amt  überlässt. Dennoch wird weiter abgeschoben. Anders ist es bei den Syrern:

Zur Zeit streiten sich Innen- und Justizministerium darüber, ob man nun Schwerverbrecher und Gefährder nach Syrien abschieben kann.
Ein sonderbarer Streit: Die Justizministerin nimmt lieber die Gefährdung der eigenen Bevölkerung in Kauf, als dass sie einen Gefährder einer Gefährdung aussetzt.
Wie anders war das früher in Bayern: Da wurden sogar Ausländer abgeschoben, die in ihrer Heimat die sichere Todesstrafe erwartete. Lesen Sie dazu in der Leseecke die wahre Geschichte: „Ein ganz normaler Tag“.

Der üble Stil des SPD-Abgeordneten Wolf


Der Abgeordnete Sven Wolf (SPD) hat gegen Innenminister Seehofer Anzeige erstattet:
Ein Innenminister müsse sich „an Recht und Gesetz halten“, sagte er dazu. Er wirft Seehofer vor, eine Gerichtsentscheidung „im Alleingang“ ignoriert zu haben. Seehofer habe „ganz bewusst mal das Recht brechen wollen, um zu zeigen, dass er etwas machen kann“.
Die Anzeige offenbart einen ganz üblen Stil, der auch nicht mit dem Wahlkampf in Bayern entschuldigt werden kann. Wolf sollte nun befürchten müssen, dass er von Seehofer wegen Verleumdung angezeigt wird: Zunächst einmal war Seehofer für die Abschiebung überhaupt nicht zuständig. Es ist also absurd, dem Innenminister einen Rechtsbruch „im Alleingang“ vorzuwerfen. Ebenso absurd ist es, Seehofer vorzuwerfen, er habe bewusst dass Recht gebrochen, um zu zeigen, was er machen kann: Er konnte ja gar nichts machen, weil NRW zuständig war. Also hätte er sich, wenn die Abschiebung problemlos verlaufen wäre, auch nicht mit diesem Erfolg brüsten können.
Seehofer hätte höchstens telefonisch seine Meinung äußern können. Dass er das getan hat, dafür fehlen jegliche Anhaltspunkte.
Vielleicht sollte die SPD-Vorsitzende Herrn Wolf auffordern, sich zu entschuldigen. Aber so etwas ist wohl zu viel verlangt, wenn Wahlkampf ist.
Zu wünschen wäre jedenfalls, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige Wolfs sofort mit einem Kommentar zurück weist, den sich Wolf hinter den Spiegel stecken kann und der auch eine Warnung für andere ist, die Justiz mit solchen Dingen zu belästigen.
Immerhin wissen wir nun, dass es den Abgeordneten Wolf gibt. Wir hätten darauf verzichten können.
Und von den Mainstream-Medien wäre zu erwarten gewesen, dass sie solchen Aktionen wie denen des Herrm Wolf keine Plattform bieten, sondern dass sie, wenn sie diese überhaupt veröffentlichen, mindestens ein paar kritische Fragen anfügen.

Deutschland hat sich geändert: Der Fall Sami A.


Sami A, der ein Leibwächter Bin Ladens gewesen sein soll, hielt sich jahrelang bei uns auf, ohne dass unser Rechtsstaat es fertig brachte, ihn in seine Heimat abzuschieben. Dann auf einmal ging alles ganz schnell: Er wurde gerade in seine Heimat geflogen, muss nun aber auf Anordnung eines Gerichts zurück geholt werden, weil ihm angeblich in seiner Heimat Folter drohen könnte.
Wie anders war es früher: Da wurden Menschen abgeschoben, auch wenn ihnen in ihrer Heimat die Todesstrafe drohte. Man stand auf dem Standpunkt, Deutschland sei nicht dazu da, einen Ausländer vor der Justiz seines Heimatlandes zu beschützen. In der Leseecke wird in der Kurzgeschichte „Ein ganz besonderer Tag“ ein solcher Fall geschildert, der sich wirklich so ereignet hat. (Die Lektüre ist für Claudia Roth nicht geeignet.)

Populist Dobrindt – ein Sprücheklopfer?


Der Bundespräsident sagte einmal: „Populisten malen die Welt in Schwarz und Weiß und schlagen aus Ängsten politisches Kapital.“
Die alten Parteien beklagen
zwar immer den Populismus von rechts, aber sie sind eifrig dabei, sich selbst auf diesem Feld zu betätigen. Besonders Dobrindt tut sich mit seinen Sprüchen hervor. Gerade hat er eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industriebeklagt. Das kommt beim Volk gut an und lenkt von den Versäumnissen der Politik ab.
Dobrindt steht nun allerdings in der Kritik der Medien und das Mindeste, was man von ihm verlangen könnte,wäre, dass er „Ross und Reiter“ nennt. Er müsste also, wenn es ihm um die Sache ginge, die angeblichen Missstände benennen. Und seine Aufgabe als Politiker wäre, gleichzeitig zu sagen, was er dagegen tun will.
Aber das wäre zu viel verlangt von einem Populisten.
Auf der Zugspitze äußerte sich Nahles auf Frage zu diesem Thema brav und koalitionstreu, sie würde das nicht so ausdrücken.

Schauergeschichten in der Bildzeitung

Heute im Gasthaus habe ich einen Blick in die Bildzeitung geworfen und da bin ich erschrocken, was ich da gelesen habe: Ein Leibwächter Bin Ladens kann nicht nach Tunesien abgeschoben werden, weil man fürchtet, dass er dort hingerichtet werden könnte. Man will daher von Tunesien eine Garantie, dass dem Mann nichts passiert.
Die zweite Meldung ist genau so schlimm: Ein Mann, der einen Polizisten erschossen hat, läuft nun nach Verbüßung seiner Strafe hier frei herum, weil bei seiner Abschiebung Fehler gemacht wurden. Nun streitet man mit ihm darüber, ob er nach einem Jahr oder nach 6 Jahren wieder her kommen darf.
Wie anders war das früher. Lesen Sie bitte dazu unbedingt die wahre Geschichte „Ein ganz normaler Tag“ in der Leseecke. Da werden Sie sehen, dass wir heute in einer völlig anderen Republik leben. (Zur Erläuterung der Geschichte: Der damalige Innenminister Beckstein vertrat die Auffassung, dass unser Land nicht dazu da sei, Ausländer vor ihrem Heimatstaat zu schützen. Er hat daher auch in solche Länder abschieben lassen, wo den Abgeschobenen die Todesstrafe drohte.)

Die total veränderte Republik

Wenn man so alt wird wie ich, wundert man sich, wie sich die Bundesrepublik in vielfältiger Weise verändert. Das jüngste Beispiel lese ich gerade in der Zeitung. Zur Zeit werden Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung hat dazu mitgeteilt, die Regierung in Kabul würde nicht darüber informiert, welche Straftaten die einzelnen Personen begangen haben und zu welchem Strafmaß sie verurteilt wurden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen würden dazu keine Angaben gemacht, heißt es. Darüber kann man nur den Kopf schütteln. Natürlich hat der Heimatstaat ein Recht darauf zu erfahren, weswegen seine Staatsangehörigen im Ausland verurteilt wurden, damit nicht etwa ein Sexualstraftäter als Lehrer angestellt wird. Wenn wirklich das Datenschutzrecht solche Mitteilungen verbietet, muss es sofort geändert werden.
Wie anders war es früher. Da teilte man dem Heimatstaat die Verurteilungen sogar dann mit, wenn dies das Todesurteil für den Betroffenen bedeutete. Ein eindrucksvolles wahres Beispiel lesen Sie in der Leseecke unter dem Titel „Ein ganz normaler Tag“:
https://autorenseite.wordpress.com/leseecke/
Wie doch das Pendel bei uns dauernd von einem Extrem ins andere schlägt: Nationalsozialismus − Demokratie; Homodexualität verboten − nun „gut so“; Missbrauch in der Kirche jahrelng unter den Teppich gekehrt − nun entschädigt; Abtreibung wie Mord betrachtet − nun erlaubt; Oben-ohne- Bewegung − nun Prüderie; Schweigen über Missbrauch von Frauen − Me too … Ach es gibt so viele Veränderungen. Halten Sie nur die Augen offen.

Die total geänderte Republik

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Ich habe nach dem Krieg die Entstehung der BRD miterlebt. Das war damals ein völlig anderer Staat als heute. Gerade lese ich, dass ein Terrorverdächtiger nicht abgeschoben werden kann, weil ihm in seiner Heimat die Todesstrafe droht:
https://web.de/magazine/politik/gerichtterrorverdaechtiger-tunesier-abgeschoben-32446758
So müssen wir also weiter mit der Gefahr leben, dass der Mann hier womöglich wütet wie Amri in Berlin.

Wie anders so ein Fall früher behandelt wurde, lesen Sie in der Leseecke in der wahren Geschichte: „Ein ganz normaler Tag“.

Das Chaos der Flüchtlingspolitik

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Das Attentat von Berlin zeigt, wie chaotisch die Flüchtlingspolitik ist:

  • Merkel hat aus humanitären Gründen Menschen unkontrolliert ins Land gelassen.
  • Die Folge davon ist, dass wir nun 550 Gefährder im Lande haben, die eigentlich ständig von der Polizei überwacht werden müssten, was aber unmöglich ist, wie sich beim Attentat gezeigt hat. Der frühere Anti-Terror-Chef des britischen MI6, Richard Barrett, sagte dem Radiosender BBC 4, dass sich in Deutschland sogar 7.000 Terrorverdächtige aufhalten. 550 seien „wirklich gefährliche Extremisten und potentielle Terroristen“.
  • Die Überwachung von Gefährdern lässt daher zwangsläufig nach, wenn sich jemand längere Zeit einwandfrei führt, obwohl dies ja gerade die Taktik der „Schläfer“ ist.
  • Der Täter von Berlin hat sich mehrere Idenditäten zulegen können, ohne dass dies durch Abgleichung der Fingerabdrücke aufgefallen wäre.
  • Die Zusammenarbeit in der EU funktioniert überhaupt nicht, sonst hätte man in einer gemeinsamen Kartei abrufen können, um wen es sich bei dem Täter handelt, nämlich einen schwer vorbestraften Mann.
  • Die Abschiebung von Leuten, die wir nicht haben wollen, funktioniert nicht richtig. Jeder Tag, den ein Abzuschiebender zu lange im Lande bleibt, kann Menschenleben kosten! Dieser Satz sollte im Satz der zuständigen Behörden an der Wand hängen.
  • Es fehlt offenbar ein Straftatbestand und Haftgrund für diejenigen, die trotz Anordnung der Ausreise noch hier bleiben.
  • Das Asylrecht wird als eine Art Gottes Gebot betrachtet, an das sich niemand heran traut. Lieber wird es stillschweigend missachtet. Das Asylrecht ist inkonsequent, weil es nur für politische Flüchtlinge gilt, nicht aber für die, die schlimmer dran sind, weil sie vor dem Hungertod fliehen. Das Asylrecht passt auch nicht in unsere Zeit, in der 60 Millionen Menschen auf der Flucht sind. Es muss also eine Obergrenze geben, denn die Sicherheit in einem Staates muss vor der Humanität stehen.