Whistleblower müssen in die Menschenrechte

In die Menschenrechtscharta müsste aufgenommen werden, dass nicht bestraft werden darf, wer eine Straftat begeht, die darin besteht, schwerwiegende Missstände aufzudecken.
Immer wieder erleben wir, dass Menschen, die schwer wiegende Verbrechen wie Wahlfälschung, Korruption, Folter oder gar Mord aufdecken, wegen irgendeines staatsgefährdenden Delikts angeklagt werden. Dagegen müsste ein internationaler Menschengerichtshof einschreiten können. Einen solchen Gerichtshof gibt es zwar in Europa, aber man sollte doch mal in den UN einen Anlauf unternehmen, so etwas durchzusetzen. Es wird kein gutes Licht auf die Staaten werfen, die da nicht mitmachen.

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