Als Anwalt bekannt werden


https://autorenseite.wordpress.com/home/

Was mich wundert, ist die Tatsache, dass offenbar noch kein Anwalt Verfassungsbeschwerde gegen die neuen COVID-19-Beschlüsse eingelegt hat. Der Lockdown für Ungeimpfte ist m.E. verfassungswidrig:

Frage an Lauterbach: Wieso ist der Lockdown für Ungeimpfte verfassungsgemäß?

Mit dieser Ansicht stehe ich nicht allein:
https://impfentscheidung.online/rechtsgutachten-verfassungswidrigkeit-impfzwang/
Da könnte sich doch ein junger Anwalt bekannt machen, wenn er diese Ansicht vor das Bundesverfassungsgericht bringen würde. Seltsam, dass anscheinend keiner diese Chance genutzt hat.
Es geht ja auch nicht nur um das Bekanntwerden, sondern um das Durchsetzen des Grundgesetzes. Und das sollte doch auch für Anwälte eine Pflichtaufgabe sein. Wie notwendig das ist, sieht man hier:
https://autorenseite.wordpress.com/2021/12/15/die-missachtung-des-rechts-durch-den-staat/

Nun hat auch ein OVG in diesem Sinne entschieden:
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/nachrichten_artikel,-gericht-kippt-2gregel-im-niedersaechsischen-einzelhandel-_arid,671220.html

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