
Der Staat ist, was die Rechtsstaatlichkeit angeht, kein Vorbild:
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Schlichtes Beispiel:
Artikel 146 lautet:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Frage: Haben Sie oder Ihre Eltern je dem Grundgesetz zugestimmt? Warum wurden wir nicht gefragt? Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung, die des höchsten Gerichts unwürdig ist, argumentiert, die Bürger hätten durch die Teilnahme an der Wahl dem Grundgesetz zugestimmt. Eine abstruse Argumentation: Die Bürger hätten also nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen dürfen. Die Unsinnigkeit der Entscheidung zeigt sich am Extrem: Demnach hätte die Juden durch die Wahl ihre Lagerältesten dem KZ zugestimmt.
Bei dieser Situation braucht man sich nicht zu wundern, dass viele nicht mehr hinter einem solchen Staat stehen und Reichsbürger oder Querdenker werden.
Ein anders Beispiel:
Gerade lesen wir, dass die Regierung sich immerhin doch noch nach 101 Jahren (!) entschlossen hat, einen Verfassungsauftrag zu erfüllen:
„Der in Art. 138 Abs. 1 Weimarer Verfassung i. V. m. Art. 140 Grundgesetz
niedergelegte Verfassungsauftrag, die auf Gesetz, Vertrag oder besonde-
ren Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemein-
schaften abzulösen, besteht seit 101 Jahren. Es ist zu begrüßen, dass die
Bundestagsfraktionen, welche nunmehr Entwürfe für ein Bundesgesetz
zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt haben, den Verfassungsauf-
trag ernst nehmen und ihn erfüllen möchten.“
Das wird noch ein paar Jahre dauern.
Übrigens steht die Kirchensteuer sowieso auf tönernen Füßen: Vieles von dem, was der Kirche durch die Säkularisation genommen wurde, hat sie früher durch Betrug erworben:
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