Corona: Der große Verfassungsbruch

Wie oft habe ich hier geschrieben; „Deutschland erwache!“ Es hat nichts genützt, denn der deutsche Michel ist in Tiefschlaf verfallen.
Und wie oft habe ich schon beim ersten Lockdown hier die Gastronomie aufgefordert, sich zu wehren, aber nichts ist geschehen.
Immerhin ist FDP-Politiker Kubicki jetzt aufgewacht und hat die Gastronomie aufgefordert, sich zu wehren. Wo blieben solche Stimmen beim ersten Lockdown?
Und warum war das Parlament auf Tauchstation, bis sich Verchwörungstheoretiker mit etlichen Verfassungsrechtlern einig waren: So geht es nicht; das ist Verfassungsbruch. Und traurig ist, dass sich die anderen Parteien das von der AfD sagen lassen mussten.

Was nun die Gastronomie anbetrifft, fragt sich der normale Bürger, zu denen ich mich rechne: Warum dürfen die Leute im Flugzeug beieinander sitzen, aber nicht ins Gasthaus gehen? Im herrlichen Mai waren die Biergärten geschlossen, obwohl die Ansteckungsgefahr dort schon ohne Vorsichtsmaßnahmen 1:1000 betrug.
Und wenn ich nun ins Gasthaus gehe, frage ich mich, wie ich mich da anstecken soll: Mir wird ein Platz angewiesen, bei dem der Nachbartisch 2 m entfernt und noch durch eine Plastikscheibe abgetrennt ist. Die Gastronomie hat hohe Ausgaben gehabt, um ihre Räume sicher zu machen, und nun wird gegen sie der Lockdown verhängt. Unbegreiflich!
Der richtige Weg wäre, dass die Gesundheitsämter die Vorsichtsmaßnahmen in den Gaststätten überprüfen und sie dann zur Benutzung freigeben.
Und verfassungswidrig ist es sowieso, wenn man pauschal einen solchen Lockdown verhängt, ohne auf die individuellen Verhältnisse ein zu gehen.
Warum soll ein Lokal in einem coronafreien Ort nicht geöffnet bleiben?

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