Das darf es nicht geben: Tod durch offene Bahnschranke

Gerade hat es einen tödlichen Unfall in Frankfurt gegeben, weil eine Bahnschranke nicht geschlossen war. Da fragt man sich: Das kann doch nicht wahr sein! Kann es so etwas geben in unserer Zeit?
Die Schranke hätte von einer Bahnwärterin geschlossen werden müssen. Aber gab es denn keine Sicherungen für den Fall, dass die Frau ausfällt, z.B. wegen eines Herzinfarkts? Und musste es das Todesurteil für Verkehrsteilnehmer bedeuten, wenn die Frau einen Zug vergessen hat?
Die Sicherungen für einen solchen Fall wären doch mit primitivsten Mitteln herzustellen:
Es müsste eine induktive Bremsung eingerichtet werden, die vom Schrankenwärter bei Betätigung der Schranke erst ausgeschaltet werden müsste. Oder die offene Schranke müsste beim Stellwerk angezeigt werden, von wo aus man den Lokführer verständigen könnte. Oder ganz schlicht: Ein Draht zu einer 100 m entfernten roten Lampe, die vom Bahnwärter ausgeschaltet werden müsste.
Alles wäre doch so einfach! Warum existiert so etwas offenbar nicht?

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