Ein Kommentar zum letzten Witz hat mich an ein Erlebnis erinnert:
Als junger Staatsanwalt trat ich in einer Strafsache wegen Unterhaltspflichtverletzung vor einem bayerischen Amtsgericht auf. Angeklagt war ein etwas begriffsstutziger Bauer.
Ich fragte ihn:
„Hatten Sie mit der Mutter des Kindes Geschlechtsverkehr?“
„Ha?“
„Ich meine: Haben Sie mit der Frau geschlafen?“
„Naa, i schlaf allweil alloa.“
Da mischte sich der Amtsrichter ein:
„Der Herr Staatsanwalt will wissen, ob du’s pölst hast.“
„Ja, und wia!“
(Ein guter Amtsrichter weiß, wie man mit seinen Pappenheimern umgeht, auch wenn es sich um Ausdrücke handelt, die nur in einer Gegend üblich sind.)